Umweltschutzmaßnahmen 🌍
1. Zweck
Umweltschutzmaßnahmen sind die konkrete Antwort auf die Erkenntnisse aus der Umweltgefährdungsbeurteilung.
Ziel ist es, erkannte Umweltgefahren systematisch zu beseitigen, zu vermindern oder zu verhindern – mit Priorität auf der Gefahrenbeseitigung vor technischen, organisatorischen oder kompensatorischen Maßnahmen.
Nur durch konsequentes Handeln lassen sich Umweltziele erreichen und ökologische Schäden langfristig vermeiden.
2. Anwendungsbereich
Der Anwendungsbereich umfasst alle von der Organisation kontrollierten Tätigkeiten, Produkte und Dienstleistungen sowie – soweit möglich – Einflüsse auf Zulieferketten, Partnerorganisationen und externe Stakeholder.
3. Begriffe
- Maßnahmenhierarchie (angepasstes STOP-Prinzip):
- Eliminieren – Gefahrenquelle vollständig beseitigen
- Substituieren – Gefährdendes durch umweltfreundlichere Alternativen ersetzen
- Technische Maßnahmen – Emissionen oder Belastungen durch Technik minimieren
- Organisatorische Maßnahmen – Prozesse, Abläufe und Zuständigkeiten anpassen
- Verhaltensbezogene Maßnahmen – Schulung, Motivation, Bewusstseinsbildung
- Kompensation – unvermeidbare Restbelastungen ausgleichen
4. Zuständigkeit
- Oberste Leitung – Prioritäten festlegen, Ressourcen bereitstellen, Kontrolle
- Umweltbeauftragte – Planung, Umsetzung, Nachverfolgung der Maßnahmen
- Fachbereiche / Sachgebiete – Umsetzung in den jeweiligen Verantwortungsbereichen
- Externe Partner – Einbindung in Liefer- und Entsorgungsketten
5. Beschreibung
- Ausgangspunkt: Ergebnisse aus der Umweltgefährdungsbeurteilung
- Bewertung: Maßnahmen nach Wirksamkeit, Machbarkeit, Kosten, Zeitbedarf priorisieren
- Planung: Klare Zieldefinition, Verantwortlichkeiten, Termine
- Umsetzung: Ressourcen bereitstellen, Fortschritt überwachen
- Kontrolle: Wirkung der Maßnahmen messen, ggf. anpassen
- Kommunikation: Erfolge und Herausforderungen offen darstellen (intern & extern)
6. Mitgeltende Unterlagen
- EMAS-Verordnung (insbesondere Anhang II & IV)
- ISO 14001 – Umweltmanagementsysteme
- Nationale Umweltgesetze & EU-Richtlinien
- Eigene DUGV-Seite „Umweltgefährdungsbeurteilung“
- Fachbereichs- und Sachgebietslisten
7. Dokumentation
Alle Maßnahmen sind nachvollziehbar zu dokumentieren – mit Ziel, Verantwortlichem, Frist und Ergebnisbewertung.
Die Dokumentation fließt in den Umweltbericht und ggf. in die nächste Umweltbetriebsprüfung ein.
8. Lenkung
Alle Managementdokumente sind lenkungspflichtig und gemäß den Vorgaben der Kapitel 7.5 Dokumentation zu verwalten.
9. Anlagen
- Maßnahmenplan (Vorlage)
- Beispieltabellen mit Hierarchie nach STOP-Prinzip
- Checkliste für Maßnahmenevaluierung
| Revision: 1 | Erstellt/Geändert: | Geprüft: | Freigegeben: | Gültig ab: |
| Datum: | 13.08.2025 | 13.08.2025 | 13.08.2025 | 13.08.2025 |
| Unterschrift: | Beauftragter/ChatGPT | Aufsichtsrat | Vorstand | Beauftragter |