8.1 BETRIEBLICHE PLANUNG und STEUERUNG 🎯 🌍 ⚠ ⚡

1. Zweck

🌍 Die Organisation muss Prozesse aufbauen, um die Anforderungen des Umweltmanagementsystems zu erfüllen und die Maßnahmen aus Abschnitt 6.1 und 6.2 umzusetzen. Das beinhaltet:

  • Festlegung von betrieblichen Kriterien für die Prozesse.
  • Durchführung der Prozesssteuerung gemäß den betrieblichen Kriterien.
  • Überwachung geplanter Änderungen und Bewertung unbeabsichtigter Änderungen.
  • Maßnahmen ergreifen, um negative Auswirkungen zu minimieren.
  • Steuerung oder Beeinflussung ausgegliederter Prozesse sicherstellen.

Entlang des Lebenszyklus muss die Organisation:

  • a) Angemessene Steuerungsmaßnahmen während des Produktentwicklungsprozesses implementieren, um Umweltanforderungen in jedem Lebensabschnitt zu berücksichtigen.
  • b) Umweltanforderungen für die Beschaffung von Produkten und Dienstleistungen bestimmen.
  • c) Wesentliche Umweltanforderungen an externe Anbieter kommunizieren.
  • d) Informationen über bedeutende Umweltauswirkungen im Zusammenhang mit Transport, Nutzung, Behandlung am Lebensende und endgültiger Beseitigung bereitstellen.

Die Organisation muss ausreichend dokumentierte Informationen aufrechterhalten, um sicherzustellen, dass die Prozesse wie geplant durchgeführt wurden.

2. Anwendungsbereich

Der Anwendungsbereich umfasst die gesamte Organisation.

3. Begriffe

Organisation = Unser Unternehmen die DUGV

4. Zuständigkeit

Vorgesetzte und Beauftragte sind zuständig für die Erstellung, Aktualisierung und Lenkung der notwendigen Managementdokumentation.

5. Beschreibung

6. Mitgeltende Unterlagen

Weitere Informationen gibt es in Kapitel 7.5 DOKUMENTATION

7. Dokumentation

Diese Dokumentation gehört direkt zur 7.4 KOMMUNIKATION

8. Lenkung

siehe 7.5 DOKUMENTATION

9. Anlagen

Keine

8.1.1 Allgemeines

8.1.2 Gefahren beseitigen und Risiken verringern

8.1.3 Änderungsmanagement

8.1.4 Beschaffung

Revision: 1Erstellt:Geprüft:Freigegeben:Gültig ab:
Datum:15.11.202315.11.202315.11.202315.11.2023
Unterschrift:BeauftragterAufsichtsratVorstandBeauftragter