5 LEITUNG

1. Zweck

Die Leitung stellt sicher, dass das integrierte Klimaschutzmanagementsystem der DUGV wirksam umgesetzt, weiterentwickelt und aufrechterhalten wird. Führung, Verantwortung und Beteiligung sind Voraussetzungen, um die beabsichtigten Ergebnisse zu erzielen – insbesondere eine kontinuierliche Verbesserung von Umweltleistung, Energieeffizienz, Qualität und Sicherheit.

2. Anwendungsbereich

Gilt für alle Organisationseinheiten und Leitungsebenen innerhalb der DUGV.

3. Begriffe

  • Leitung: Personen oder Gremien mit Entscheidungsbefugnis und Verantwortung für das Managementsystem
  • Managementbeauftragte: Personen, die intern für Umsetzung und Koordination einzelner Bereiche (z. B. Umwelt, Qualität) zuständig sind
  • Führung: Aktive und glaubwürdige Übernahme von Verantwortung durch Vorleben, Steuerung und Kommunikation

4. Zuständigkeit

Die oberste Leitung trägt die Gesamtverantwortung. Bereichsverantwortliche, Führungskräfte und Beauftragte unterstützen durch aktive Umsetzung.

5. Beschreibung

Unsere Führung orientiert sich an folgenden Grundsätzen:

  • Verpflichtung zur Einhaltung gesetzlicher und normativer Anforderungen (EMAS, ISO 9001, 14001, 45001, 50001)
  • Festlegung und Bekanntmachung einer Politik für Qualität, Umwelt, Energie und Arbeitsschutz
  • Sicherstellung der Verfügbarkeit von Ressourcen
  • Förderung von Beteiligung und Dialog mit Beschäftigten
  • Benennung verantwortlicher Personen und ggf. eines/einer Umweltmanagementbeauftragten
  • Integration der kontinuierlichen Verbesserung in alle Leitungsprozesse

Die Leitung schafft Strukturen und Verantwortlichkeiten durch:

  • Organigramme
  • Beauftragtenverzeichnisse
  • Regelkommunikation
  • Systematische Zielplanung
  • Vorgabe eines integrierten Managementmodells

6. Mitgeltende Unterlagen

  • Organigramm DUGV
  • Beauftragtenverzeichnis
  • Imagebroschüre / Leitbild
  • Interne Verfahrensregelungen

7. Dokumentation

Die Inhalte dieser Seite werden im Rahmen der Kapitel 7.4 (Kommunikation) und 7.5 (Dokumentation) mitgeführt.

8. Lenkung

Erfolgt über das interne Audit (9.2), die Managementbewertung (9.3) und Anpassung bei Bedarf (Kapitel 10: Verbesserung).

9. Anlagen

– (optional: Screenshot Kachel 3/12)
– Links zu:


5.1 Führung und Verpflichtung

Siehe auch EMAS, EN ISO 9001:2015, EN ISO 14001:2015, EN ISO 45001:2018, EN ISO 50001:2018

5.1.1 Allgemeines

Siehe EN ISO 9001:2015

5.1.2 Kundenorientierung

Siehe EN ISO 9001:2015


5.2 Politik

Siehe auch EMAS, EN ISO 9001:2015, EN ISO 14001:2015, EN ISO 45001:2018, EN ISO 50001:2018

Beispiele: Informationsmappe, Imagebroschüre, etc.

5.2.1 Festlegung der Qualitätspolitik

Siehe EN ISO 9001:2015

5.2.2 Bekanntmachung der Qualitätspolitik

Siehe EN ISO 9001:2015

5.2 B.1 Kontinuierliche Verbesserung der Umweltleistung

nur EMAS, Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 Anhang II Teil B.1


5.3 Rollen, Verantwortlichkeiten und Befugnisse in der Organisation

Siehe auch EMAS, EN ISO 9001:2015, EN ISO 14001:2015, EN ISO 45001:2018, EN ISO 50001:2018

Beispiele: Organigramme, Führungskräfte, Beauftragtenverzeichnis, Abteilungen

5.3 B.2 Managementbeauftragte(r)

nur EMAS, Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 Anhang II Teil B.2


5.4 Konsultation und Beteiligung der Beschäftigten

Siehe EN ISO 45001:2018.



Revision: 2Erstellt/Geändert:Geprüft:Freigegeben:Gültig ab:
Datum:03.08.202503.08.202503.08.202503.08.2025
Unterschrift:Beauftragter/ChatGPTAufsichtsratVorstandBeauftragter