UMWELTBERICHTERSTATTUNG


🌍 Umweltberichterstattung nach EMAS Anhang IV

1. Zweck

EMAS (Eco-Management and Audit Scheme) verpflichtet Organisationen zu einer regelmäßigen, standardisierten und überprüfbaren Umweltberichterstattung.
Diese Berichte machen die Umweltleistung transparent, vergleichbar und überprüfbar. Sie sind damit ein entscheidender Vorteil gegenüber ISO 14001, wo eine solche Berichtspflicht in dieser Tiefe nicht vorgeschrieben ist.

Unser Ziel geht weiter: Wir sehen die Umweltberichterstattung nicht nur als Erfüllung einer Normanforderung, sondern als Grundlage für ein erweitertes Klimaschutzmanagement, das auch Umweltgefährdungsbeurteilungen einbezieht. Damit wollen wir die Lücke zwischen dokumentierter Rückschau und vorausschauendem Handeln schließen.


2. Anwendungsbereich

Diese Seite gilt für alle Organisationen, die ihre Umweltleistung nach EMAS dokumentieren oder vergleichbare, freiwillige Umweltberichte erstellen. Sie kann auch als Leitfaden für Unternehmen, Verwaltungen und Bildungseinrichtungen dienen, die sich auf eine EMAS-Zertifizierung vorbereiten.


3. Begriffe

  • EMAS – EU-Umweltmanagement- und Audit-System
  • Umweltbericht – öffentlich zugängliche, geprüfte Darstellung der Umweltleistung
  • PM – Particulate Matter (Feinstaub), z. B. PM₁₀ oder PM₂.₅
  • Umweltgefährdungsbeurteilung – Erweiterung des Denkmodells aus dem Arbeitsschutz zur frühzeitigen Erkennung systemischer und irreversibler Umweltgefahren

4. Zuständigkeit

  • Geschäftsleitung / oberste Leitung
  • Umweltmanagementbeauftragte
  • Fachverantwortliche für Datenerfassung (z. B. Energie, Emissionen, Abfall, Wasser)
  • Kommunikation / Öffentlichkeitsarbeit

5. Beschreibung

5.1 Anforderungen nach EMAS Anhang IV

Der Umweltbericht muss u. a. enthalten:

  1. Beschreibung der Organisation (Tätigkeiten, Produkte, Dienstleistungen, Standorte)
  2. Umweltpolitik und Umweltziele
  3. Beschreibung des Umweltmanagementsystems
  4. Umweltaspekte und wesentliche Auswirkungen
  5. Darstellung der Umweltleistung anhand von Kernindikatoren:
    • Energieeffizienz
    • Materialeffizienz
    • Wasser
    • Abfall
    • Biodiversität
    • Emissionen (CO₂, andere Treibhausgase, PM, NOₓ, SO₂ etc.)
  6. Rechtliche Konformität
  7. Bewertung der Zielerreichung
  8. Geplante Maßnahmen zur Verbesserung

5.2 Chancen und Erweiterungen

  • Bilanzieren, was messbar ist: Beschaffung, Verkauf, Entsorgung und Emissionen
  • Digitalisierung nutzen: Mustertabellen und Datenbanken machen die Erstellung zukünftig einfacher
  • Vorausschau statt nur Rückschau: Verknüpfung mit Umweltgefährdungsbeurteilung als nächsten Entwicklungsschritt
  • Transparenz als Wettbewerbsvorteil: Offenlegung schafft Vertrauen bei Kunden, Partnern und Behörden

6. Mitgeltende Unterlagen

  • EMAS-Verordnung (EG) Nr. 1221/2009, Anhang IV
  • Kapitel Umweltbetriebsprüfung
  • Kapitel Umweltgefährdungsbeurteilung
  • ISO 14001 (als Vergleich)
  • Planetary Boundaries (Stockholm Resilience Centre)

7. Dokumentation

Der Umweltbericht ist öffentlich zugänglich zu machen, z. B. über:

  • Firmen- oder Organisationswebsite
  • Nachhaltigkeitsplattformen
  • Behördenportale
  • Social Media (Kurzfassung mit Link zum Vollbericht)

8. Lenkung

  • Regelmäßige Aktualisierung (mindestens jährlich)
  • Validierung durch akkreditierte Umweltgutachter
  • Sicherstellung der Vergleichbarkeit über Jahre hinweg

9. Anlagen

  • Mustertabellen für Kennzahlen
  • Beispiel eines EMAS-konformen Umweltberichts
  • Vorlage für interne Datenerfassung

💡 Fazit:
EMAS liefert mit der Umweltberichterstattung ein starkes Fundament – doch der wahre Fortschritt entsteht, wenn wir nicht nur berichten, was war, sondern auch vorausschauen, was droht. Genau hier setzt unsere Erweiterung mit der Umweltgefährdungsbeurteilung an.


Revision: 1Erstellt/Geändert:Geprüft:Freigegeben:Gültig ab:
Datum:8.08.20258.08.20258.08.20258.08.2025
Unterschrift:Beauftragter/ChatGPTAufsichtsratVorstandBeauftragter