1. Zweck
Mitarbeiterbeteiligung im Umweltschutz nach EMAS EN ISO 14001 Kapitel 7.2 B.6.
Die Organisation sollte die aktive Einbeziehung ihrer Mitarbeiter als treibende Kraft für kontinuierliche Umweltverbesserungen anerkennen. Die Mitarbeiterbeteiligung sollte auf allen Ebenen der Organisation erfolgen und kann verschiedene Formen annehmen, einschließlich betrieblichem Vorschlagswesen, projektbezogener Gruppenarbeit oder Einbindung von Umweltgremien. Die Organisation muss sicherstellen, dass die Mitarbeiter oder ihre Vertreter angemessen informiert und einbezogen werden. Die Organisation sollte auch Mechanismen für die Rückmeldung und Anerkennung des Engagements der Mitarbeiter bereitstellen. Mitarbeiter oder ihre Vertreter sollten in Prozesse zur kontinuierlichen Verbesserung der Umweltleistung einbezogen werden, einschließlich Umweltprüfungen, Umweltmanagement- und -betriebsprüfungssystemen sowie der Ausarbeitung von Umwelterklärungen.
Die Organisation sollte auf bewährte Praktiken achten und Mitarbeitervertreter auf Anfrage einbeziehen.
2. Anwendungsbereich
Der Anwendungsbereich umfasst die gesamte Organisation.
3 Begriffe
Organisation = Unser Unternehmen die DUGV, EMAS = EU-Verordnung 1221/2009
4. Zuständigkeit
Vorgesetzte und Beauftragte sind zuständig für die Erstellung, Aktualisierung und Lenkung der notwendigen Managementdokumentation.
5. Beschreibung (Originalzitat aus EMAS)
“(1) Die Organisation sollte anerkennen, dass die aktive Einbeziehung ihrer Mitarbeiter nicht nur treibende Kraft und Vorbedingung für kontinuierliche und erfolgreiche Umweltverbesserungen ist, sondern auch eine der Hauptressourcen für die Verbesserung der Umweltleistung und der richtige Weg zur erfolgreichen Verankerung des Umweltmanagement und -betriebsprüfungssystems in der Organisation.
(2) „Mitarbeiterbeteiligung“ sollte sowohl die direkte Einbeziehung der Mitarbeiter als auch die Bereitstellung von Informationen für sie und ihre Vertreter umfassen. Daher sollte auf allen Ebenen ein System der Mitarbeiterbeteiligung vorgesehen werden. Die Organisation sollte anerkennen, dass eine Vorbedingung für den Erfolg dieser Prozesse darin besteht, dass die Organisationsleitung Engagement, Reaktionsfähigkeit und aktive Unterstützung erkennen lässt. In diesem Zusammenhang sollte die Organisationsleitung ihren Mitarbeitern angemessene Rückmeldung geben.
(3) Über diese Anforderungen hinaus müssen Mitarbeiter oder ihre Vertreter in den Prozess der kontinuierlichen Verbesserung der Umweltleistung der Organisation einbezogen werden, die erreicht werden soll durch:
- die erste Umweltprüfung,
- die Festlegung und Durchführung eines Umweltmanagement- und -betriebsprüfungssystems zur Verbesserung der Umweltleistung,
- Umweltgremien oder Arbeitsgruppen, die Informationen einholen und sicherstellen, dass Umweltbeauftragte/Vertreter der Organisationsleitung zusammen mit Mitarbeitern der Organisation und ihren Vertretern mitwirken,
- gemeinsame Arbeitsgruppen für das Umweltprogramm und die Umweltbetriebsprüfung,
- die Ausarbeitung von Umwelterklärungen.
(4) Zu diesem Zweck sollte auf geeignete Formen der Mitarbeiterbeteiligung wie das betriebliche Vorschlagswesen oder projektbezogene Gruppenarbeit oder Umweltgremien zurückgegriffen werden. Die Organisationen müssen Kenntnis von den Leitlinien der Kommission über bewährte Praktiken in diesem Bereich nehmen. Auf Antrag müssen auch Mitarbeitervertreter einbezogen werden.”
6. Mitgeltende Unterlagen
Weitere Informationen gibt es in Kapitel 7.5_DOKUMENTATION
7. Dokumentation
Diese Dokumentation gehört direkt zur 7.4 KOMMUNIKATION
8. Lenkung
siehe 7.5 DOKUMENTATION
9. Anlagen
Keine
Revision: 1 | Erstellt: | Geprüft: | Freigegeben: | Gültig ab: |
Datum: | 15.11.2023 | 15.11.2023 | 15.11.2023 | 15.11.2023 |
Unterschrift: | Beauftragter | Aufsichtsrat | Vorstand | Beauftragter |