1. Zweck
Die Sammlung und Klärung zentraler Begriffe schafft ein gemeinsames Verständnis für alle Beteiligten. Sie basiert insbesondere auf der EU-Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 (EMAS) sowie ergänzend auf den Normen:
- EN ISO 9001:2015 (Qualitätsmanagement),
- EN ISO 14001:2015 (Umweltmanagement),
- EN ISO 45001:2018 (Arbeitsschutzmanagement),
- EN ISO 50001:2018 (Energiemanagement).
2. Anwendungsbereich
Der Anwendungsbereich gilt für die gesamte Organisation und ihre Fachbereiche. Begriffe, die nur für einzelne Fachseiten relevant sind, werden dort gesondert erläutert.
3. Begriffe
→ Verweis auf Kapitel 5
„Die vollständigen Begriffe und Definitionen befinden sich aus Gründen der Übersichtlichkeit im Kapitel 5. Beschreibung.“
4. Zuständigkeit
Für die Pflege und Weiterentwicklung des Begriffsverzeichnisses sind die jeweils fachlich zuständigen Vorgesetzten und benannten Beauftragten verantwortlich.
5. Beschreibung
Organisation
Die Deutsche Umwelt- und Genossenschaftliche Vereinigung (DUGV) ist eine Initiative zur Integration von Umweltschutz, Qualitätssicherung, Arbeitsschutz und Energiemanagement in einer gemeinsamen Struktur.
Der Begriff „genossenschaftlich“ steht hier für mehr als eine Rechtsform: Er verkörpert eine Haltung.
Die DUGV versteht sich als eine gemeinschaftlich getragene, demokratische und fachübergreifende Plattform, die Wissen, Verantwortung und Entscheidungsfindung auf viele Schultern verteilt.
In Abgrenzung zu klassischen Verbänden und staatlichen Behörden verfolgt die DUGV einen praxisnahen, lösungsorientierten und partizipativen Ansatz, um die großen Herausforderungen des Umwelt- und Gesundheitsschutzes zügig, effektiv und breit abgestützt anzugehen.
Im Unterschied zu spezialisierten Einzelinitiativen will die DUGV Synergien zwischen Fachbereichen und Sachgebieten schaffen – für ein integriertes Managementsystem, das den Anforderungen der Zukunft gerecht wird.
Die Nähe zur DGUV ist dabei bewusst gewählt: Was im Arbeitsschutz funktioniert, sollte auch im Umweltschutz möglich sein – aber kooperativer, offener und zukunftsgerichteter.
„Die Namensähnlichkeit zur DGUV ist beabsichtigt und verweist auf deren bewährte Struktur im Arbeitsschutz.“
Folgende Begriffe und Abkürzungen sind für das integrierte Managementsystem der DUGV maßgeblich:
Begriff | Bedeutung | Symbol |
---|---|---|
EMAS | EU-Verordnung 1221/2009 für Umweltmanagement | 🌍 |
EN ISO 9001 | Qualitätsmanagementnorm | 🎯 |
EN ISO 14001 | Umweltmanagementnorm | 🌍 |
EN ISO 45001 | Norm für Arbeits- und Gesundheitsschutz | ⚠ |
EN ISO 50001 | Energiemanagementnorm | ⚡ |
Qualitätsnorm | EN ISO 9001 | 🎯 |
Umweltschutz-Norm | EN ISO 14001 | 🌍 |
Arbeitsschutznorm | EN ISO 45001 | ⚠ |
Energienorm | EN ISO 50001 | ⚡ |
Organisation | Unser Unternehmen – die DUGV | 🏢 |
Begriffe (nach EMAS-Verordnung, Artikel 2)
Für die Zwecke unseres Managementsystems gelten insbesondere folgende Begriffsbestimmungen:
- Umweltpolitik: Absichten und Ausrichtungen einer Organisation bezüglich ihrer Umweltleistung, einschließlich Einhaltung geltender Umweltvorschriften und der Verpflichtung zur kontinuierlichen Verbesserung.
- Umweltleistung: Messbare Ergebnisse des Umweltmanagements einer Organisation.
- Einhaltung der Rechtsvorschriften: Vollständige Einhaltung aller umweltbezogenen Gesetze und Genehmigungsbedingungen.
- Umweltaspekt: Tätigkeiten, Produkte oder Dienstleistungen, die Auswirkungen auf die Umwelt haben oder haben können.
- Bedeutender Umweltaspekt: Ein Umweltaspekt mit potenziell erheblichen Umweltauswirkungen.
- Direkter Umweltaspekt: Aspekte, die unter direkter betrieblicher Kontrolle der Organisation stehen.
- Indirekter Umweltaspekt: Aspekte, die durch Interaktionen mit Dritten entstehen und in gewissem Maß beeinflussbar sind.
- Umweltauswirkung: Jede durch eine Organisation verursachte Veränderung der Umwelt – positiv oder negativ.
- Umweltprüfung: Erstmalige umfassende Untersuchung aller Umweltaspekte und -leistungen.
- Umweltprogramm: Maßnahmen, Verantwortlichkeiten und Ressourcen zur Umsetzung von Umweltzielen mit Zeitplan.
- Umweltzielsetzung: Übergeordnete, idealerweise quantifizierbare Umweltziele aus der Umweltpolitik.
- Umwelteinzelziel: Konkrete Leistungsanforderung zur Erreichung einer Umweltzielsetzung.
- Umweltmanagementsystem (UMS): Struktur, Verfahren und Mittel zur Umsetzung der Umweltpolitik und Steuerung der Umweltaspekte.
- Bewährte Umweltmanagementpraktiken: Effektive branchenspezifische Umsetzungsmethoden, die zu besten Umweltleistungen führen.
- Wesentliche Änderung: Betriebsveränderung mit potenziell erheblichen Auswirkungen auf Umwelt oder Umweltmanagementsystem.
- Umweltbetriebsprüfung: Systematische und objektive Bewertung der Umweltleistung und UMS-Konformität.
- Betriebsprüfer: Interne oder externe Person, die das UMS prüft und bewertet.
- Umwelterklärung: Öffentliche Darstellung u. a. von Struktur, Umweltpolitik, Umweltaspekten, Zielen, Leistungen und Rechtskonformität.
- Aktualisierte Umwelterklärung: Fortschreibung der Umwelterklärung mit aktualisierten Leistungsdaten.
- Umweltgutachter: Zugelassene oder akkreditierte Stelle/Person, die Begutachtungen und Validierungen nach EMAS durchführt.
- Organisation: Jede private oder öffentliche Einheit mit eigener Funktion und Verwaltung.
- Standort: Geografisch abgegrenzter Bereich unter Kontrolle der Organisation, in dem Tätigkeiten stattfinden.
- Cluster: Gruppe unabhängiger Organisationen mit gemeinsamer UMS-Nutzung durch räumliche oder geschäftliche Nähe.
- Begutachtung: Konformitätsprüfung des UMS und aller relevanten Elemente durch einen Umweltgutachter.
- Validierung: Bestätigung der Richtigkeit und Verlässlichkeit der Umwelterklärung durch den Gutachter.
- Durchsetzungsbehörden: Nationale Behörden zur Kontrolle der Einhaltung des Umweltrechts.
- Umweltleistungsindikator: Parameter zur Messung der Umweltleistung einer Organisation.
- Kleine Organisationen: KMU gemäß EU-Empfehlung 2003/361/EG sowie bestimmte öffentliche Stellen unter definierten Schwellenwerten.
- Sammelregistrierung: Einheitliche Registrierung mehrerer Standorte einer Organisation.
- Akkreditierungsstelle: Nationale Stelle zur Akkreditierung und Überwachung von Umweltgutachtern.
- Zulassungsstelle: Nationale Stelle zur Zulassung und Überwachung von Umweltgutachtern.
Hinweis: Die Liste wird fortlaufend erweitert und bei Bedarf aktualisiert.
6. Mitgeltende Unterlagen
Weitere Informationen und Verweise finden sich in Kapitel 7.5 Dokumentation.
7. Dokumentation
Diese Begriffsdefinitionen sind Bestandteil der übergreifenden Managementsystem-Dokumentation und ergänzen Kapitel 7.4 Kommunikation.
8. Lenkung
Die Lenkung erfolgt gemäß den Vorgaben in Kapitel 7.5 Dokumentation.
9. Anlagen
Derzeit keine.
„Geplante Anlagen: Visualisierung zentraler Begriffe, grafisches EMAS-Modell, etc.“
Revision: 3 | Erstellt/geändert: | Geprüft: | Freigegeben: | Gültig ab: |
Datum: | 12.05.2025 | 12.05.2025 | 12.05.2025 | 12.05.2025 |
Unterschrift: | Beauftragter/ChatGPT | Aufsichtsrat | Vorstand | Beauftragter |