6.2.2 Planung von Maßnahmen zur Erreichung der Umweltziele 🌍

1. Zweck

Bei der Planung zur Erreichung ihrer Umweltziele muss die Organisation bestimmen, was getan wird, welche Ressourcen benötigt werden, wer dafür verantwortlich ist, wann es abgeschlossen wird und wie die Ergebnisse bewertet werden, einschließlich geeigneter Kennzahlen zur Überwachung des Fortschritts. Die Organisation sollte berücksichtigen, wie Maßnahmen zur Erreichung ihrer Umweltziele in die Geschäftsprozesse integriert werden können.

2. Anwendungsbereich

Der Anwendungsbereich umfasst die gesamte Organisation.

3. Begriffe

Organisation = Unser Unternehmen die DUGV

4. Zuständigkeit

Vorgesetzte und Beauftragte sind zuständig für die Erstellung, Aktualisierung und Lenkung der notwendigen Managementdokumentation.

5. Beschreibung

Bei der Planung zur Erreichung der Umweltziele sollte neben den klassischen EMAS-Vorgaben auch geprüft werden, wie aktuelle Forschungsergebnisse, neue technische Möglichkeiten und betriebliche Erfahrungen in die Maßnahmen integriert werden können. Durch diese fortlaufende Einbindung aktueller Erkenntnisse lassen sich sowohl Effizienz als auch Nachhaltigkeit der Maßnahmen erhöhen. Beispiele und Praxisleitfäden finden sich im internen Bereich „Praxiswissen – Maßnahmenplanung“.

6. Mitgeltende Unterlagen

Weitere Informationen gibt es in Kapitel 7.5 DOKUMENTATION

7. Dokumentation

Diese Dokumentation gehört direkt zur 7.4 KOMMUNIKATION

8. Lenkung

Siehe 7.5 DOKUMENTATION

9. Anlagen

Keine

Revision: 2Erstellt/Geändert:Geprüft:Freigegeben:Gültig ab:
Datum:14.08.202514.08.202514.08.202514.08.2025
Unterschrift:Beauftragter/ChatGPTAufsichtsratVorstandBeauftragter