KOHLENSTOFFBILANZ

Bilanzierung fossilen und biogenen Kohlenstoffs

Zweck

Diese Seite beschreibt einen sachlich überprüfbaren Ansatz für Umwelt- und Klimaschutz: die Bilanzierung fossilen und biogenen Kohlenstoffs. Ziel ist es, politische Zielsetzungen von schwer messbaren Temperaturkennzahlen hin zu eindeutig erfassbaren Stoffströmen zu verlagern.

Anwendungsbereich

Der Ansatz ist anwendbar auf Staaten, Regionen, Unternehmen und Organisationen, die fossile Energieträger oder fossile bzw. biogene kohlenstoffhaltige Materialien importieren, fördern, verarbeiten oder in Verkehr bringen.

Begriffe

  • Fossiler Kohlenstoff (C): Kohlenstoff aus geologischen Lagerstätten (Kohle, Erdöl, Erdgas), der durch Nutzung in den aktiven Kohlenstoffkreislauf gelangt.
  • Biogener Kohlenstoff (Holz, Papier, Verpackungen, Biogas): Kohlenstoff aus organischen Materialien, der bei thermischer Nutzung oder Vergärung freigesetzt wird und ebenfalls getrennt bilanziert werden muss. Viele ursprünglich aus Holz hergestellte Verpackungen und Papiere werden kurzfristig verbrannt. Biogas soll gezielt gefördert werden, um direkte Verrotung zu CO₂ ohne thermische Nutzung zu verringern.
  • CO₂-Äquivalent: Umrechnungseinheit für Klimagase, hier bewusst nachrangig zur direkten Kohlenstoffbilanz.
  • Bilanzierung: Systematische Erfassung von Mengen, Zu- und Abflüssen sowie deren zeitlicher Veränderung.

Zuständigkeit

  • Gesetzgeber: Festlegung verbindlicher Import- und Fördergrenzen
  • Statistikbehörden / Zoll: Erfassung der Stoffströme
  • Wirtschaft: Umsetzung der Reduktionspfade
  • Gesellschaft: Kontrolle und Akzeptanz der Zielerreichung

Beschreibung

Der zentrale Steuerungsparameter ist die jährliche Netto-Menge fossilen und biogenen Kohlenstoffs, die in ein Land oder ein Wirtschaftssystem eingebracht wird. Diese Größe ist:

  • physikalisch eindeutig,
  • statistisch erfassbar,
  • politisch steuerbar,
  • unabhängig von Wetter, Mittelwertbildung und Modellannahmen.

Statt abstrakter Temperaturziele werden jährliche Reduktionspfade definiert, z. B.:

  • Reduktion der fossilen Kohlenstoffimporte um X % pro Jahr
  • Festlegung einer maximal zulässigen Jahresmenge (Cap)

Bewertung

  • Erreicht / nicht erreicht: Die Zielerreichung ist binär prüfbar.
  • Keine Interpretation über Klimamodelle erforderlich.
  • Direkte Kopplung zwischen politischer Entscheidung und physikalischer Wirkung.

Mitgeltende Unterlagen

https://dugv.org/6-b-3-umweltpruefung

https://dugv.org/bilanzstartpunkt

  • Energie- und Rohstoffstatistiken
  • Zoll- und Handelsdaten
  • Stoffdatenbanken (C-Gehalt von Brenn- und Rohstoffen)

Dokumentation

  • Jährliche Veröffentlichung der Kohlenstoffbilanz
  • Vergleich mit Vorjahren
  • Darstellung der Reduktionsgeschwindigkeit

Lenkung

  • Anpassung der zulässigen Importmengen
  • Förderung von Substitution, Kreislaufwirtschaft und nachhaltiger Nutzung von biogenen Stoffen
  • Vermeidung von Lock-in-Effekten durch fossile Infrastruktur

Anlagen

Anlage 1: Erweiterter Kohlenstoff-Bilanzkreislauf (mit Additionseffekt)

        NATÜRLICHER KURZFRIST-KREISLAUF (Referenz)

        Atmosphäre  ⇄  Vegetation  ⇄  Boden
              (annähernd im Gleichgewicht)
        ZUSÄTZLICHER EINTRAG DURCH VERBRENNUNG

   GEOLOGISCHER SPEICHER                BIOGENER SPEICHER
 (Kohle | Öl | Gas)                    (Wald | Holz | Biomasse)
           |                                      |
           | Förderung / Import                  | Ernte / Sammlung
           v                                      v
   Fossiler Kohlenstoff (C_f)          Biogener Kohlenstoff (C_b)
           |                                      |
           | Nutzung                              | Thermische Nutzung
           v                                      v
        CO₂-Emission  ───────────────►  CO₂-Emission
                     (Addition)
                           |
                           v
              ATMOSPHÄRISCHER CO₂-ÜBERSCHUSS
                           |
        (nur durch zusätzliche Biomasse oder
         dauerhafte Speicherung wieder entfernbar)

Kernaussage:

  • Fossiler Kohlenstoff erhöht den atmosphärischen CO₂-Bestand dauerhaft.
  • Biogener Kohlenstoff wird bei Verbrennung dem bestehenden Kohlenstoffkreislauf zusätzlich aufgeladen.
  • Ohne zusätzlichen Biomasseaufbau wirkt verbrannte Biomasse faktisch als
    kurzzeitfossiler Kohlenstoff.
        NOTWENDIGE BEDINGUNG FÜR KLIMANEUTRALITÄT

        Zusätzliche Biomassebildung
        ≥ biogene CO₂-Freisetzung

        (in der Praxis selten erfüllt)

Einordnung der Biomassenutzung (ersetzter Textblock):

Biomasse kann kurzfristig einen Beitrag zur Reduktion fossiler Kohlenstoffimporte leisten, insbesondere durch regionale Verfügbarkeit und die Nutzung bestehender Stoffströme. Sie ist jedoch weder emissionsarm noch klimaneutral und stellt keinen skalierbaren Dauerersatz für fossile Energieträger dar.

Für eine sachgerechte Bewertung ist Biomasse daher als begrenzte Ressource zu behandeln, die mehreren konkurrierenden Nutzungen unterliegt:

  1. Nahrung und Futter
    Die primäre Nutzung von Biomasse ist die Ernährung der Bevölkerung. Diese Nutzung ist nicht substituierbar und setzt eine klare Obergrenze für energetische oder chemische Verwertung.
  2. Stoffliche Nutzung (Biochemie)
    Biomasse wird für biogene Chemikalien, Werkstoffe, Pharmazeutika und funktionale Polymere benötigt. Diese Anwendungen binden Kohlenstoff längerfristig und haben eine deutlich höhere Wertschöpfung als die energetische Nutzung.
  3. Energetische Nutzung
    Die thermische oder vergärende Nutzung von Biomasse ist nur dort vertretbar, wo:
    • Rest- und Abfallstoffe anfallen,
    • stoffliche Nutzung ausgeschlossen ist,
    • Emissionen (Feinstaub, NOₓ, organische Schadstoffe) technisch minimiert werden,
    • keine dauerhafte Infrastrukturabhängigkeit entsteht.

Unter heutigen Bedingungen eines atmosphärischen CO₂-Überschusses wirkt zusätzliche Biomasseverbrennung bilanziell als kurzzeitfossiler Kohlenstoff, sofern sie nicht durch zusätzlichen Biomasseaufbau kompensiert wird.

Schlussfolgerung:
Biomasse ist kein Klimaziel, sondern ein eng begrenztes Übergangsinstrument. Ihr maximal sinnvoller Anteil liegt langfristig deutlich unter dem heutigen fossilen Energieeinsatz und wird vorrangig durch Nahrungsbedarf, Flächenverfügbarkeit, Biodiversität und stoffliche Nutzung begrenzt. Zukünftige industrielle Kohlenstoffbedarfe werden daher überwiegend durch E‑Chemie (strombasierte Prozesse, CO₂‑Nutzung, Wasserstoff) gedeckt werden müssen.

Die Rolle der Biomasse nimmt mit zunehmender Elektrifizierung und E‑Chemie relativ ab, nicht zu.

Anlage 2: Beispielhafte Tabellenstruktur für Jahresbilanzen

Beispielhafte Tabellenstruktur für Jahresbilanzen

JahrFossiler C (Index)Δ %Biogener C Verbrennung (Index)Δ %
2020100100
2021
2022

Anlage 3: Platzhalter für Zielpfade

  • Fossiler Kohlenstoff: −X % pro Jahr
  • Biogener Kohlenstoff (Verbrennung): gedeckelt / lokal begrenzt

Leitsatz

„Nicht die Temperatur ist steuerbar, sondern die Stoffströme von fossilem und biogenem Kohlenstoff.“


Revision: 1Erstellt/Geändert:Geprüft:Freigegeben:Gültig ab:
Datum:1.01.20261.01.20261.01.20261.01.2026
Unterschrift:Beauftragter/ChatGPTAufsichtsratVorstandBeauftragter