6.3 ENERGETISCHE BEWERTUNG ⚡

1. Zweck

2. Anwendungsbereich

Der Anwendungsbereich umfasst die gesamte Organisation.

3. Begriffe

Organisation = Unser Unternehmen die DUGV

4. Zuständigkeit

Vorgesetzte und Beauftragte sind zuständig für die Erstellung, Aktualisierung und Lenkung der notwendigen Managementdokumentation.

5. Beschreibung

6. Mitgeltende Unterlagen

Weitere Informationen gibt es in Kapitel 7.5 DOKUMENTATION

7. Dokumentation

Diese Dokumentation gehört direkt zur 7.4 KOMMUNIKATION

8. Lenkung

siehe 7.5 DOKUMENTATION

9. Anlagen

Keine

nur EN ISO 50001:2018

Dieser Abschnitt besagt, dass die Organisation eine Bewertung ihrer Energieeffizienz entwickeln und durchführen muss. Dabei sind folgende Schritte erforderlich:

a) Die Organisation muss den Energieverbrauch und die Art der verwendeten Energie anhand von Messungen und anderen Daten analysieren, einschließlich der Identifizierung der aktuellen Energiequellen und der Bewertung des bisherigen und aktuellen Energieverbrauchs.

b) Basierend auf der Analyse müssen sogenannte “Signifikante Energieverbrauchseinheiten” (SEUs) identifiziert werden.

c) Für jede SEU muss die Organisation die relevanten Variablen bestimmen, die aktuelle energiebezogene Leistung ermitteln und die Personen identifizieren, die die SEUs beeinflussen.

d) Möglichkeiten zur Verbesserung der Energieeffizienz müssen ermittelt und priorisiert werden.

e) Die Organisation muss eine Schätzung für den zukünftigen Energieverbrauch und die zukünftige Energieart vornehmen.

Die energetische Bewertung muss in bestimmten Zeitabständen durchgeführt werden, insbesondere nach größeren Änderungen in Anlagen, Standorten, Einrichtungen, Systemen oder energieverbrauchenden Prozessen. Die Verfahren und Kriterien, die bei der Durchführung der energetischen Bewertung verwendet werden, müssen als dokumentierte Informationen aufrechterhalten werden. Ebenso müssen dokumentierte Informationen über die Ergebnisse der Bewertung aufbewahrt werden.

1. Zweck

2. Anwendungsbereich

Der Anwendungsbereich umfasst die gesamte Organisation.

3 Begriffe

Organisation = Unser Unternehmen die DUGV

4. Zuständigkeit

Vorgesetzte und Beauftragte sind zuständig für die Erstellung, Aktualisierung und Lenkung der notwendigen Managementdokumentation.

5. Beschreibung

6. Mitgeltende Unterlagen

Weitere Informationen gibt es in Kapitel 7.5 DOKUMENTATION

7. Dokumentation

Diese Dokumentation gehört direkt zur 7.4 KOMMUNIKATION

8. Lenkung

siehe 7.5 DOKUMENTATION

9. Anlagen

Keine

Revision: 1Erstellt:Geprüft:Freigegeben:Gültig ab:
Datum:15.11.202315.11.202315.11.202315.11.2023
Unterschrift:BeauftragterAufsichtsratVorstandBeauftragter