1. Zweck
2. Anwendungsbereich
Der Anwendungsbereich umfasst die gesamte Organisation.
3. Begriffe
Organisation = Unser Unternehmen die DUGV
4. Zuständigkeit
Vorgesetzte und Beauftragte sind zuständig für die Erstellung, Aktualisierung und Lenkung der notwendigen Managementdokumentation.
5. Beschreibung
6. Mitgeltende Unterlagen
Weitere Informationen gibt es in Kapitel 7.5 DOKUMENTATION
7. Dokumentation
Diese Dokumentation gehört direkt zur 7.4 KOMMUNIKATION
8. Lenkung
siehe 7.5 DOKUMENTATION
9. Anlagen
Keine
nur EN ISO 50001:2018
Dieser Abschnitt besagt, dass die Organisation eine Bewertung ihrer Energieeffizienz entwickeln und durchführen muss. Dabei sind folgende Schritte erforderlich:
a) Die Organisation muss den Energieverbrauch und die Art der verwendeten Energie anhand von Messungen und anderen Daten analysieren, einschließlich der Identifizierung der aktuellen Energiequellen und der Bewertung des bisherigen und aktuellen Energieverbrauchs.
b) Basierend auf der Analyse müssen sogenannte “Signifikante Energieverbrauchseinheiten” (SEUs) identifiziert werden.
c) Für jede SEU muss die Organisation die relevanten Variablen bestimmen, die aktuelle energiebezogene Leistung ermitteln und die Personen identifizieren, die die SEUs beeinflussen.
d) Möglichkeiten zur Verbesserung der Energieeffizienz müssen ermittelt und priorisiert werden.
e) Die Organisation muss eine Schätzung für den zukünftigen Energieverbrauch und die zukünftige Energieart vornehmen.
Die energetische Bewertung muss in bestimmten Zeitabständen durchgeführt werden, insbesondere nach größeren Änderungen in Anlagen, Standorten, Einrichtungen, Systemen oder energieverbrauchenden Prozessen. Die Verfahren und Kriterien, die bei der Durchführung der energetischen Bewertung verwendet werden, müssen als dokumentierte Informationen aufrechterhalten werden. Ebenso müssen dokumentierte Informationen über die Ergebnisse der Bewertung aufbewahrt werden.
1. Zweck
2. Anwendungsbereich
Der Anwendungsbereich umfasst die gesamte Organisation.
3 Begriffe
Organisation = Unser Unternehmen die DUGV
4. Zuständigkeit
Vorgesetzte und Beauftragte sind zuständig für die Erstellung, Aktualisierung und Lenkung der notwendigen Managementdokumentation.
5. Beschreibung
6. Mitgeltende Unterlagen
Weitere Informationen gibt es in Kapitel 7.5 DOKUMENTATION
7. Dokumentation
Diese Dokumentation gehört direkt zur 7.4 KOMMUNIKATION
8. Lenkung
siehe 7.5 DOKUMENTATION
9. Anlagen
Keine
Revision: 1 | Erstellt: | Geprüft: | Freigegeben: | Gültig ab: |
Datum: | 15.11.2023 | 15.11.2023 | 15.11.2023 | 15.11.2023 |
Unterschrift: | Beauftragter | Aufsichtsrat | Vorstand | Beauftragter |