6.1.3 B.4 Einhaltung von Rechtsvorschriften
Zusätzliche Anforderungen an EMAS-Organisationen!
Originalzitat:
“Nach EMAS registrierte Organisationen oder Organisationen, die sich nach EMAS registrieren möchten,
müssen nachweisen, dass sie alle nachstehend genannten Bedingungen erfüllt haben:
1) Sie haben alle geltenden rechtlichen Verpflichtungen im Umweltbereich ermittelt und kennen deren
Auswirkungen auf ihre Organisation;
2) sie sorgen für die Einhaltung der Umweltvorschriften, einschließlich Genehmigungen und zulässiger
Grenzwerte in Genehmigungen, und legen die entsprechenden Nachweise vor;
3) sie verfügen über Verfahren, die es ihnen ermöglichen, die Einhaltung der Umweltvorschriften dauerhaft sicherzustellen.”