1. Zweck
Einhaltung von Rechtsvorschriften nach EMAS. Zusätzliche Anforderungen an EMAS-Organisationen!
2. Anwendungsbereich
Der Anwendungsbereich umfasst die gesamte Organisation.
3 Begriffe
Organisation = Unser Unternehmen die DUGV
4. Zuständigkeit
Vorgesetzte und Beauftragte sind zuständig für die Erstellung, Aktualisierung und Lenkung der notwendigen Managementdokumentation.
5. Beschreibung
Originalzitat:
“Nach EMAS registrierte Organisationen oder Organisationen, die sich nach EMAS registrieren möchten,
müssen nachweisen, dass sie alle nachstehend genannten Bedingungen erfüllt haben:
1) Sie haben alle geltenden rechtlichen Verpflichtungen im Umweltbereich ermittelt und kennen deren
Auswirkungen auf ihre Organisation;
2) sie sorgen für die Einhaltung der Umweltvorschriften, einschließlich Genehmigungen und zulässiger
Grenzwerte in Genehmigungen, und legen die entsprechenden Nachweise vor;
3) sie verfügen über Verfahren, die es ihnen ermöglichen, die Einhaltung der Umweltvorschriften dauerhaft sicherzustellen.”
6. Mitgeltende Unterlagen
Weitere Informationen gibt es in Kapitel 7.5 DOKUMENTATION
7. Dokumentation
Diese Dokumentation gehört direkt zur 7.4 KOMMUNIKATION
8. Lenkung
siehe 7.5 DOKUMENTATION
9. Anlagen
Keine
Revision: 0 | Erstellt: | Geprüft: | Freigegeben: | Gültig ab: |
Datum: | 15.11.2023 | 15.11.2023 | 15.11.2023 | 15.11.2023 |
Unterschrift | Beauftragter | Aufsichtsrat | Vorstand | Beauftragter |