Grenznahe Registrierung


➡️ für Ordnung, Humanität und gesellschaftliche Akzeptanz

1. Zweck

Diese Seite soll darlegen, warum ein verpflichtendes Asylverfahren direkt bei der Einreise an der Grenze ein zentraler Beitrag zur Stärkung von Ordnung, Transparenz und gesellschaftlicher Akzeptanz der Migration ist. Sie richtet sich gegen überlastete Verwaltungsstrukturen im Inland, gegen Angst- und Schuldzuweisungen, und für einen praktikablen, rechtsstaatlichen und menschenwürdigen Umgang mit Schutzsuchenden.

2. Anwendungsbereich

Die Seite behandelt migrationspolitische Rahmenbedingungen in Deutschland und Europa. Im Fokus stehen Asylverfahren, Registrierung und Steuerung der Migration, speziell im Hinblick auf den Ort der Antragstellung (Grenze vs. Inland).

3. Begriffe

  • Asylrecht: Das individuelle Recht, Schutz vor politischer Verfolgung zu suchen.
  • Registrierung: Die amtliche Erfassung der Identität und Daten einer Person bei der Einreise.
  • Illegale Einreise: Ein Grenzübertritt ohne Erlaubnis oder Registrierung gemäß geltendem Recht.
  • Sekundärmigration: Weiterreise von Asylsuchenden innerhalb der EU ohne erneute Registrierung.
  • Dublin-Verordnung: EU-Regelung, die dem ersten Aufnahmestaat die Verantwortung für Asylverfahren zuweist.

4. Zuständigkeit

Zuständig für diese Positionierung ist der Fachbereich „Rechtsstaat & gesellschaftliche Stabilität“ innerhalb der DUGV. Diese übernimmt keine parteipolitische Position, sondern vertritt eine funktionale Sicht auf gesellschaftliche Systeme im Spannungsfeld zwischen Ordnung, Humanität und Verantwortung.

5. Beschreibung

🧭 Grundannahme:

Ein funktionierendes Asylsystem muss verlässlich, nachvollziehbar und deeskalierend wirken – sowohl für Schutzsuchende als auch für aufnehmende Gesellschaften.

✅ Vorschlag:

  • Der Asylantrag darf nur an einer kontrollierten Grenze gestellt werden – z. B. an Flughäfen, Seehäfen oder Landgrenzübergängen.
  • Innerstaatliche Registrierung wird ausgeschlossen, außer bei Sonderfällen (z. B. medizinischen Notlagen).
  • Personen, die im Inland ohne gültigen Aufenthalt entdeckt werden, müssen sich an die nächste Grenzstelle begeben, um dort einen Antrag zu stellen.
  • Eine Registrierung an der Grenze eröffnet den Weg in ein rechtsstaatliches Verfahren und schützt vor Pauschalverdacht.

⚖️ Begründung:

  • Vermeidet illegale Einreise und Undurchschaubarkeit.
  • Entlastet Kommunen und Behörden im Landesinnern.
  • Schützt das Asylrecht vor politischem Missbrauch, weil es als geordnetes Instrument sichtbar wird.
  • Fördert die gesellschaftliche Akzeptanz von Migration, indem Unklarheiten reduziert werden.
  • Verhindert, dass illegale Einreise mit Legalität vermischt wird.

🤝 Abgrenzung zu radikalen Positionen:

  • Kein Generalverdacht, kein „Pushback“, keine Abschaffung des Asylrechts.
  • Schutzsuchende werden nicht abgewiesen, sondern geordnet aufgenommen oder abgelehnt.
  • Es bleibt Raum für humanitäre Sonderregelungen – aber mit klarer Regelbasis.

🔄 Offene Fragen:

  • Wie kann eine europäische Harmonisierung der Grenzverfahren gelingen?
  • Wie verhindert man Flaschenhals-Effekte in Ländern mit Außengrenzen?
  • Wie geht man mit „bereits registrierten“ Schutzsuchenden aus anderen Ländern um?

6. Mitgeltende Unterlagen

  • Grundgesetz Artikel 16a (Asylrecht)
  • EU-Dublin-Verordnung
  • Europäischer Migrations- und Asylpakt (2023/2024)
  • Migrationsanalysen des BAMF
  • Positionspapiere zu Sekundärmigration und Grenzverfahren

7. Dokumentation

  • Die Position wurde aus Gesprächen und Reflektionen im Rahmen der DUGV heraus entwickelt.
  • Gesprächsverlauf dokumentiert (ChatGPT-Konversation, Stand: Mai 2025)
  • Weitere Quellen und Verweise werden ergänzt, sobald das Thema öffentlich gemacht wird.

8. Lenkung

  • Die inhaltliche Pflege erfolgt durch den Fachbereich „Rechtsstaat & gesellschaftliche Stabilität“.
  • Vorschläge für Aktualisierungen, juristische Einordnungen oder neue Perspektiven sind willkommen.

9. Anlagen

  • Übersichtsskizze: Migrationsweg mit und ohne grenznahe Registrierung
  • Vergleich: Registrierung an der Grenze vs. im Inland – Auswirkungen
  • Karte mit europäischen Außengrenzen und Registrierungszentren
  • Zitatwand mit Positionen aus verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen

Revision: 1Erstellt/Geändert:Geprüft:Freigegeben:Gültig ab:
Datum:14.05.202514.05.202514.05.202514.05.2025
Unterschrift:Beauftragter/ChatGPTAufsichtsratVorstandBeauftragter