9.1.1 Allgemeines 🌍

1. Zweck

Die Organisation muss ihre Umweltleistung überwachen, messen, analysieren und bewerten. Dazu gehören:

a) Festlegung dessen, was überwacht und gemessen werden muss;

b) Anwendung geeigneter Methoden, um gültige Ergebnisse zu gewährleisten;

c) Bestimmung von Kriterien zur Bewertung der Umweltleistung und Festlegung angemessener Kennzahlen;

d) Festlegung von Zeitpunkten für Überwachung und Messung;

e) Zeitpunkte für die Analyse und Bewertung der Überwachungs- und Messergebnisse.

Es ist sicherzustellen, dass kalibrierte oder geprüfte Überwachungs- und Messgeräte verwendet und angemessen gewartet werden. Die Organisation muss die Umweltleistung und die Wirksamkeit des Umweltmanagementsystems bewerten. Die relevanten Informationen müssen intern und extern kommuniziert werden, wie in den Kommunikationsprozessen der Organisation und aufgrund bindender Verpflichtungen vorgesehen. Die Organisation muss dokumentierte Informationen aufbewahren, um die Ergebnisse der Überwachung, Messung, Analyse und Bewertung nachzuweisen.

2. Anwendungsbereich

Der Anwendungsbereich umfasst die gesamte Organisation.

3. Begriffe

Organisation = Unser Unternehmen die DUGV

4. Zuständigkeit

Vorgesetzte und Beauftragte sind zuständig für die Erstellung, Aktualisierung und Lenkung der notwendigen Managementdokumentation.

5. Beschreibung

6. Mitgeltende Unterlagen

Weitere Informationen gibt es in Kapitel 7.5 DOKUMENTATION

7. Dokumentation

Diese Dokumentation gehört direkt zur 7.4 KOMMUNIKATION

8. Lenkung

siehe 7.5 DOKUMENTATION

9. Anlagen

Keine

Revision: 1Erstellt:Geprüft:Freigegeben:Gültig ab:
Datum:15.11.202315.11.202315.11.202315.11.2023
Unterschrift:BeauftragterAufsichtsratVorstandBeauftragter