1. Zweck
Die Organisation muss ihre Umweltleistung überwachen, messen, analysieren und bewerten. Dazu gehören:
a) Festlegung dessen, was überwacht und gemessen werden muss;
b) Anwendung geeigneter Methoden, um gültige Ergebnisse zu gewährleisten;
c) Bestimmung von Kriterien zur Bewertung der Umweltleistung und Festlegung angemessener Kennzahlen;
d) Festlegung von Zeitpunkten für Überwachung und Messung;
e) Zeitpunkte für die Analyse und Bewertung der Überwachungs- und Messergebnisse.
Es ist sicherzustellen, dass kalibrierte oder geprüfte Überwachungs- und Messgeräte verwendet und angemessen gewartet werden. Die Organisation muss die Umweltleistung und die Wirksamkeit des Umweltmanagementsystems bewerten. Die relevanten Informationen müssen intern und extern kommuniziert werden, wie in den Kommunikationsprozessen der Organisation und aufgrund bindender Verpflichtungen vorgesehen. Die Organisation muss dokumentierte Informationen aufbewahren, um die Ergebnisse der Überwachung, Messung, Analyse und Bewertung nachzuweisen.
2. Anwendungsbereich
Der Anwendungsbereich umfasst die gesamte Organisation.
3. Begriffe
Organisation = Unser Unternehmen die DUGV
4. Zuständigkeit
Vorgesetzte und Beauftragte sind zuständig für die Erstellung, Aktualisierung und Lenkung der notwendigen Managementdokumentation.
5. Beschreibung
6. Mitgeltende Unterlagen
Weitere Informationen gibt es in Kapitel 7.5 DOKUMENTATION
7. Dokumentation
Diese Dokumentation gehört direkt zur 7.4 KOMMUNIKATION
8. Lenkung
siehe 7.5 DOKUMENTATION
9. Anlagen
Keine
Revision: 1 | Erstellt: | Geprüft: | Freigegeben: | Gültig ab: |
Datum: | 15.11.2023 | 15.11.2023 | 15.11.2023 | 15.11.2023 |
Unterschrift: | Beauftragter | Aufsichtsrat | Vorstand | Beauftragter |