6.2.1 Umweltziele 🌍

1. Zweck

Die Organisation muss Umweltziele für relevante Funktionsbereiche und Ebenen festlegen, unter Berücksichtigung ihrer bedeutenden Umweltaspekte, bindenden Verpflichtungen sowie Risiken und Chancen. Die Umweltziele müssen im Einklang mit der Umweltpolitik stehen, messbar (sofern möglich) sein, überwacht, kommuniziert und bei Bedarf aktualisiert werden. Die Organisation muss dokumentierte Informationen zu den Umweltzielen aufrechterhalten.

B.5

Zusätzliche Anforderungen an EMAS-Organisationen!

Originalzitat:

Die Organisationen müssen nachweisen können, dass sich das Umweltmanagementsystem und die Verfahren für die Betriebsprüfung im Hinblick auf die direkten und die indirekten Aspekte an der tatsächlichen Umweltleistung ausrichten.

Maßnahmen zur Verwirklichung von Zielsetzungen und Einzelzielen können keine Umweltziele sein.

2. Anwendungsbereich

Der Anwendungsbereich umfasst die gesamte Organisation.

3. Begriffe

Organisation = Unser Unternehmen die DUGV

4. Zuständigkeit

Vorgesetzte und Beauftragte sind zuständig für die Erstellung, Aktualisierung und Lenkung der notwendigen Managementdokumentation.

5. Beschreibung

6. Mitgeltende Unterlagen

Weitere Informationen gibt es in Kapitel 7.5 DOKUMENTATION

7. Dokumentation

Diese Dokumentation gehört direkt zur 7.4 KOMMUNIKATION

8. Lenkung

siehe 7.5 DOKUMENTATION

9. Anlagen

Keine

Revision: 1Erstellt:Geprüft:Freigegeben:Gültig ab:
Datum:15.11.202315.11.202315.11.202315.11.2023
Unterschrift:BeauftragterAufsichtsratVorstandBeauftragter