1. Zweck
Die Organisation muss Umweltziele für relevante Funktionsbereiche und Ebenen festlegen, unter Berücksichtigung ihrer bedeutenden Umweltaspekte, bindenden Verpflichtungen sowie Risiken und Chancen. Die Umweltziele müssen im Einklang mit der Umweltpolitik stehen, messbar (sofern möglich) sein, überwacht, kommuniziert und bei Bedarf aktualisiert werden. Die Organisation muss dokumentierte Informationen zu den Umweltzielen aufrechterhalten.
B.5 Zusätzliche Anforderungen an EMAS-Organisationen
Die Organisationen müssen nachweisen können, dass sich das Umweltmanagementsystem und die Verfahren für die Betriebsprüfung im Hinblick auf die direkten und die indirekten Aspekte an der tatsächlichen Umweltleistung ausrichten.
Maßnahmen zur Verwirklichung von Zielsetzungen und Einzelzielen können keine Umweltziele sein.
2. Anwendungsbereich
Der Anwendungsbereich umfasst die gesamte Organisation.
3. Begriffe
Organisation = Unser Unternehmen die DUGV
4. Zuständigkeit
Vorgesetzte und Beauftragte sind zuständig für die Erstellung, Aktualisierung und Lenkung der notwendigen Managementdokumentation.
5. Beschreibung
Umweltziele sollen nicht nur die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllen, sondern auch proaktiv auf aktuelle ökologische Herausforderungen eingehen. Dazu gehört, neu gewonnene Erkenntnisse aus Wissenschaft, Technik und Praxis zu prüfen und – sofern relevant – in die Zieldefinition einzubeziehen. So können Umweltziele nicht nur den Status quo abbilden, sondern die Organisation gezielt auf künftige Entwicklungen vorbereiten. Vertiefende Informationen finden sich unter „Praxiswissen – Umweltziele und Leistungskennzahlen“.
Zu B.5: Dabei ist klar zu unterscheiden zwischen Umweltzielen (dem messbaren angestrebten Umweltergebnis) und den Maßnahmen zu deren Umsetzung. Maßnahmen – wie die Einführung neuer Technologien oder Prozesse – sind keine Umweltziele im Sinne von EMAS, sondern dienen ausschließlich ihrer Erreichung. Ein Ziel muss stets eine nachweisbare Verbesserung der Umweltleistung beschreiben. Diese Trennung stellt sicher, dass nicht nur Aktivitäten umgesetzt werden, sondern tatsächlich ein messbarer Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz erreicht wird.
6. Mitgeltende Unterlagen
Weitere Informationen gibt es in Kapitel 7.5 DOKUMENTATION
7. Dokumentation
Diese Dokumentation gehört direkt zur 7.4 KOMMUNIKATION
8. Lenkung
Siehe 7.5 DOKUMENTATION
9. Anlagen
Keine
| Revision: 3 | Erstellt/Geändert: | Geprüft: | Freigegeben: | Gültig ab: |
| Datum: | 25.10.2025 | 25.10.2025 | 25.10.2025 | 25.10.2025 |
| Unterschrift: | Beauftragter/ChatGPT | Aufsichtsrat | Vorstand | Beauftragter |