6.2.1 Umweltziele 🌍

1. Zweck

Die Organisation muss Umweltziele für relevante Funktionsbereiche und Ebenen festlegen, unter Berücksichtigung ihrer bedeutenden Umweltaspekte, bindenden Verpflichtungen sowie Risiken und Chancen. Die Umweltziele müssen im Einklang mit der Umweltpolitik stehen, messbar (sofern möglich) sein, überwacht, kommuniziert und bei Bedarf aktualisiert werden. Die Organisation muss dokumentierte Informationen zu den Umweltzielen aufrechterhalten.

B.5 Zusätzliche Anforderungen an EMAS-Organisationen
Die Organisationen müssen nachweisen können, dass sich das Umweltmanagementsystem und die Verfahren für die Betriebsprüfung im Hinblick auf die direkten und die indirekten Aspekte an der tatsächlichen Umweltleistung ausrichten.
Maßnahmen zur Verwirklichung von Zielsetzungen und Einzelzielen können keine Umweltziele sein.

2. Anwendungsbereich

Der Anwendungsbereich umfasst die gesamte Organisation.

3. Begriffe

Organisation = Unser Unternehmen die DUGV

4. Zuständigkeit

Vorgesetzte und Beauftragte sind zuständig für die Erstellung, Aktualisierung und Lenkung der notwendigen Managementdokumentation.

5. Beschreibung

Umweltziele sollen nicht nur die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllen, sondern auch proaktiv auf aktuelle ökologische Herausforderungen eingehen. Dazu gehört, neu gewonnene Erkenntnisse aus Wissenschaft, Technik und Praxis zu prüfen und – sofern relevant – in die Zieldefinition einzubeziehen. So können Umweltziele nicht nur den Status quo abbilden, sondern die Organisation gezielt auf künftige Entwicklungen vorbereiten. Vertiefende Informationen finden sich unter „Praxiswissen – Umweltziele und Leistungskennzahlen“.

Zu B.5: Dabei ist klar zu unterscheiden zwischen Umweltzielen (dem messbaren angestrebten Umweltergebnis) und den Maßnahmen zu deren Umsetzung. Maßnahmen – wie die Einführung neuer Technologien oder Prozesse – sind keine Umweltziele im Sinne von EMAS, sondern dienen ausschließlich ihrer Erreichung. Ein Ziel muss stets eine nachweisbare Verbesserung der Umweltleistung beschreiben. Diese Trennung stellt sicher, dass nicht nur Aktivitäten umgesetzt werden, sondern tatsächlich ein messbarer Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz erreicht wird.

6. Mitgeltende Unterlagen

Weitere Informationen gibt es in Kapitel 7.5 DOKUMENTATION

7. Dokumentation

Diese Dokumentation gehört direkt zur 7.4 KOMMUNIKATION

8. Lenkung

Siehe 7.5 DOKUMENTATION

9. Anlagen

Keine

Revision: 3Erstellt/Geändert:Geprüft:Freigegeben:Gültig ab:
Datum:25.10.202525.10.202525.10.202525.10.2025
Unterschrift:Beauftragter/ChatGPTAufsichtsratVorstandBeauftragter