7.4.1 Allgemeines 🎯🌍⚠⚡

1. Zweck

🌍 Die Organisation muss die erforderlichen Prozesse für die interne und externe Kommunikation in Bezug auf das Umweltmanagementsystem etablieren, umsetzen und aufrechterhalten, einschließlich:

  1. des Themas der Kommunikation;
  2. des Zeitpunkts der Kommunikation;
  3. der beteiligten Parteien;
  4. der Art der Kommunikation.

Bei der Gestaltung ihrer Kommunikationsprozesse muss die Organisation:

— ihre bindenden Verpflichtungen berücksichtigen;

— sicherstellen, dass die kommunizierte umweltrelevante Information mit der im Umweltmanagementsystem erzeugten Information übereinstimmt und zuverlässig ist.

Die Organisation muss auf relevante Aussagen bezogen auf ihr Umweltmanagementsystem reagieren. Die Organisation sollte, wenn angemessen, dokumentierte Informationen als Nachweis für ihre Kommunikation aufbewahren.

2. Anwendungsbereich

Der Anwendungsbereich umfasst die gesamte Organisation.

3. Begriffe

Organisation = Unser Unternehmen die DUGV

4. Zuständigkeit

Vorgesetzte und Beauftragte sind zuständig für die Erstellung, Aktualisierung und Lenkung der notwendigen Managementdokumentation.

5. Beschreibung

6. Mitgeltende Unterlagen

Weitere Informationen gibt es in Kapitel 7.5 DOKUMENTATION

7. Dokumentation

Diese Dokumentation gehört direkt zur 7.4 KOMMUNIKATION

8. Lenkung

siehe 7.5 DOKUMENTATION

9. Anlagen

Keine

Revision: 1Erstellt:Geprüft:Freigegeben:Gültig ab:
Datum:15.11.202315.11.202315.11.202315.11.2023
Unterschrift:BeauftragterAufsichtsratVorstandBeauftragter