6.1.1 Allgemeines 🌍

1. Zweck

Die Organisation muss die notwendigen Prozesse entwickeln, um die Anforderungen von 6.1.1 bis 6.1.4 zu erfüllen. Bei der Planung des Umweltmanagementsystems muss die Organisation:

  • die in 4.1 genannten Themen;
  • die in 4.2 genannten Anforderungen;
  • den Anwendungsbereich ihres Umweltmanagementsystems berücksichtigen und die Risiken und Chancen in Bezug auf:
    • ihre Umweltaspekte (siehe 6.1.2),
    • bindende Verpflichtungen (siehe 6.1.3),
    • und andere in 4.1 und 4.2 identifizierte Themen und Anforderungen,

analysieren, um sicherzustellen, dass das Umweltmanagementsystem seine beabsichtigten Ergebnisse erreichen kann. Dies schließt ein:

  • Verhindern oder Verringern unerwünschter Auswirkungen, einschließlich möglicher Einflüsse externer Umweltbedingungen auf die Organisation;
  • Erreichen der kontinuierlichen Verbesserung.

Die Organisation muss auch mögliche Notfallsituationen innerhalb ihres Anwendungsbereichs identifizieren, einschließlich solcher, die Umweltauswirkungen haben können. Die Organisation muss dokumentierte Informationen über Risiken, Chancen und die notwendigen Prozesse aufrechterhalten, um sicherzustellen, dass diese wie geplant durchgeführt werden können.

2. Anwendungsbereich

Der Anwendungsbereich umfasst die gesamte Organisation.

3. Begriffe

Organisation = Unser Unternehmen die DUGV

4. Zuständigkeit

Vorgesetzte und Beauftragte sind zuständig für die Erstellung, Aktualisierung und Lenkung der notwendigen Managementdokumentation.

5. Beschreibung

6. Mitgeltende Unterlagen

Weitere Informationen gibt es in Kapitel 7.5 DOKUMENTATION

7. Dokumentation

Diese Dokumentation gehört direkt zur 7.4 KOMMUNIKATION

8. Lenkung

siehe 7.5 DOKUMENTATION

9. Anlagen

Keine

Revision: 1Erstellt:Geprüft:Freigegeben:Gültig ab:
Datum:15.11.202315.11.202315.11.202315.11.2023
Unterschrift:BeauftragterAufsichtsratVorstandBeauftragter