10.2 NICHTKONFORMITÄT und KORREKTURMAßNAHMEN 🎯🌍⚠

1. Zweck

🌍 Im Falle einer Nichtkonformität muss die Organisation:

a) darauf reagieren und gegebenenfalls:

  • 1. Maßnahmen zur Überwachung und Korrektur ergreifen;
  • 2. mit den Folgen umgehen, einschließlich der Verminderung nachteiliger Umweltauswirkungen;

b) die Notwendigkeit von Maßnahmen zur Beseitigung der Ursache von Nichtkonformitäten bewerten, indem sie:

  • 3. die Nichtkonformität überprüft;

  • 4. die Ursachen identifiziert; 

  • 5. prüft, ob vergleichbare oder ähnliche Nichtkonformitäten bestehen oder künftig auftreten könnten;
  1. erforderliche Maßnahmen umsetzen;
  2. die Wirksamkeit der ergriffenen Korrekturmaßnahmen überprüfen;
  3. bei Bedarf das Umweltmanagementsystem anpassen.

Korrekturmaßnahmen müssen der Bedeutung der Auswirkungen der aufgetretenen Nichtkonformitäten angemessen sein, einschließlich der Umweltauswirkungen. Die Organisation muss dokumentierte Informationen aufbewahren, um die Art der Nichtkonformität und jede ergriffene Maßnahme sowie die Ergebnisse jeder Korrekturmaßnahme nachzuweisen.

2. Anwendungsbereich

Der Anwendungsbereich umfasst die gesamte Organisation.

3 Begriffe

Organisation = Unser Unternehmen die DUGV

4. Zuständigkeit

Vorgesetzte und Beauftragte sind zuständig für die Erstellung, Aktualisierung und Lenkung der notwendigen Managementdokumentation.

5. Beschreibung

6. Mitgeltende Unterlagen

Weitere Informationen gibt es in Kapitel 7.5 DOKUMENTATION

7. Dokumentation

Diese Dokumentation gehört direkt zur 7.4 KOMMUNIKATION

8. Lenkung

siehe 7.5 DOKUMENTATION

9. Anlagen

Keine

Revision: 1Erstellt:Geprüft:Freigegeben:Gültig ab:
Datum:15.11.202315.11.202315.11.202315.11.2023
Unterschrift:BeauftragterAufsichtsratVorstandBeauftragter