1. Zweck
🌍 Im Falle einer Nichtkonformität muss die Organisation:
a) darauf reagieren und gegebenenfalls:
- 1. Maßnahmen zur Überwachung und Korrektur ergreifen;
- 2. mit den Folgen umgehen, einschließlich der Verminderung nachteiliger Umweltauswirkungen;
b) die Notwendigkeit von Maßnahmen zur Beseitigung der Ursache von Nichtkonformitäten bewerten, indem sie:
- 3. die Nichtkonformität überprüft;
- 4. die Ursachen identifiziert;
- 5. prüft, ob vergleichbare oder ähnliche Nichtkonformitäten bestehen oder künftig auftreten könnten;
- erforderliche Maßnahmen umsetzen;
- die Wirksamkeit der ergriffenen Korrekturmaßnahmen überprüfen;
- bei Bedarf das Umweltmanagementsystem anpassen.
Korrekturmaßnahmen müssen der Bedeutung der Auswirkungen der aufgetretenen Nichtkonformitäten angemessen sein, einschließlich der Umweltauswirkungen. Die Organisation muss dokumentierte Informationen aufbewahren, um die Art der Nichtkonformität und jede ergriffene Maßnahme sowie die Ergebnisse jeder Korrekturmaßnahme nachzuweisen.
2. Anwendungsbereich
Der Anwendungsbereich umfasst die gesamte Organisation.
3 Begriffe
Organisation = Unser Unternehmen die DUGV
4. Zuständigkeit
Vorgesetzte und Beauftragte sind zuständig für die Erstellung, Aktualisierung und Lenkung der notwendigen Managementdokumentation.
5. Beschreibung
6. Mitgeltende Unterlagen
Weitere Informationen gibt es in Kapitel 7.5 DOKUMENTATION
7. Dokumentation
Diese Dokumentation gehört direkt zur 7.4 KOMMUNIKATION
8. Lenkung
siehe 7.5 DOKUMENTATION
9. Anlagen
Keine
Revision: 1 | Erstellt: | Geprüft: | Freigegeben: | Gültig ab: |
Datum: | 15.11.2023 | 15.11.2023 | 15.11.2023 | 15.11.2023 |
Unterschrift: | Beauftragter | Aufsichtsrat | Vorstand | Beauftragter |