7.2 KOMPETENZ
Siehe auch EMAS, EN ISO 9001:2015, EN ISO 14001:2015, EN ISO 45001:2018, EN ISO 50001:2018
Wir bestimmen die Kompetenz unserer Beschäftigten und stellen sicher, dass sie aufgrund ihrer Ausbildung, Schulung und Erfahrung kompetent sind. Wenn erforderlich werden Maßnahmen getroffen, fehlende Kompetenzen zu erwerben. Entsprechende Nachweise werden geführt.
Lebensläufe, Unterweisungen, Arbeitsschutz-Seminare, Umweltschutz-Seminare, Erste-Hilfe-Fortbildung, Fortbildung, Belehrungsmappe, Bücherei, Geheimnissschutz, Korruptionsprävention. Alles in Schulungstabellen erfasst; für ein kompetentes Team an Mitarbeitern.
7.2 B.6 Mitarbeiterbeteiligung
nur Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 Anhang II Teil B.6
Zusätzliche Anforderungen an EMAS-Organisationen!
Originalzitat:
“(1) Die Organisation sollte anerkennen, dass die aktive Einbeziehung ihrer Mitarbeiter nicht nur treibende Kraft und Vorbedingung für kontinuierliche und erfolgreiche Umweltverbesserungen ist, sondern auch eine der Hauptressourcen für die Verbesserung der Umweltleistung und der richtige Weg zur erfolgreichen Verankerung des Umweltmanagement und -betriebsprüfungssystems in der Organisation.
(2) „Mitarbeiterbeteiligung“ sollte sowohl die direkte Einbeziehung der Mitarbeiter als auch die Bereitstellung von Informationen für sie und ihre Vertreter umfassen. Daher sollte auf allen Ebenen ein
System der Mitarbeiterbeteiligung vorgesehen werden. Die Organisation sollte anerkennen, dass eine
Vorbedingung für den Erfolg dieser Prozesse darin besteht, dass die Organisationsleitung Engagement, Reaktionsfähigkeit und aktive Unterstützung erkennen lässt. In diesem Zusammenhang sollte die Organisationsleitung ihren Mitarbeitern angemessene Rückmeldung geben.
(3) Über diese Anforderungen hinaus müssen Mitarbeiter oder ihre Vertreter in den Prozess der kontinuierlichen Verbesserung der Umweltleistung der Organisation einbezogen werden, die erreicht werden soll durch:
a) die erste Umweltprüfung,
b) die Festlegung und Durchführung eines Umweltmanagement- und -betriebsprüfungssystems zur Verbesserung der Umweltleistung,
“(1) Die Organisation sollte anerkennen, dass die aktive Einbeziehung ihrer Mitarbeiter nicht nur treibende Kraft und Vorbedingung für kontinuierliche und erfolgreiche Umweltverbesserungen ist, sondern auch eine der Hauptressourcen für die Verbesserung der Umweltleistung und der richtige Weg zur erfolgreichen Verankerung des Umweltmanagement und -betriebsprüfungssystems in der Organisation.
(2) „Mitarbeiterbeteiligung“ sollte sowohl die direkte Einbeziehung der Mitarbeiter als auch die Bereitstellung von Informationen für sie und ihre Vertreter umfassen. Daher sollte auf allen Ebenen ein
System der Mitarbeiterbeteiligung vorgesehen werden. Die Organisation sollte anerkennen, dass eine
Vorbedingung für den Erfolg dieser Prozesse darin besteht, dass die Organisationsleitung Engagement, Reaktionsfähigkeit und aktive Unterstützung erkennen lässt. In diesem Zusammenhang sollte die Organisationsleitung ihren Mitarbeitern angemessene Rückmeldung geben.
(3) Über diese Anforderungen hinaus müssen Mitarbeiter oder ihre Vertreter in den Prozess der kontinuierlichen Verbesserung der Umweltleistung der Organisation einbezogen werden, die erreicht werden soll durch:
a) die erste Umweltprüfung,
b) die Festlegung und Durchführung eines Umweltmanagement- und -betriebsprüfungssystems zur Verbesserung der Umweltleistung, c) Umweltgremien oder Arbeitsgruppen, die Informationen einholen und sicherstellen, dass Umweltbeauftragte/Vertreter der Organisationsleitung zusammen mit Mitarbeitern der Organisation und ihren Vertretern mitwirken,
d) gemeinsame Arbeitsgruppen für das Umweltprogramm und die Umweltbetriebsprüfung,
e) die Ausarbeitung von Umwelterklärungen. c) Umweltgremien oder Arbeitsgruppen, die Informationen einholen und sicherstellen, dass Umweltbeauftragte/Vertreter der Organisationsleitung zusammen mit Mitarbeitern der Organisation und ihren Vertretern mitwirken,
d) gemeinsame Arbeitsgruppen für das Umweltprogramm und die Umweltbetriebsprüfung,
e) die Ausarbeitung von Umwelterklärungen.
(4) Zu diesem Zweck sollte auf geeignete Formen der Mitarbeiterbeteiligung wie das betriebliche Vorschlagswesen oder projektbezogene Gruppenarbeit oder Umweltgremien zurückgegriffen werden.
Die Organisationen müssen Kenntnis von den Leitlinien der Kommission über bewährte Praktiken in diesem Bereich nehmen. Auf Antrag müssen auch Mitarbeitervertreter einbezogen werden.”
Präsentation
File Name: Integriertes-UMWELTMANAGEMENT.ppt
Schulungsplan
File Name: Schulungsplan.xls