1. Zweck
Zusätzliche Anforderungen an EMAS-Organisationen!
Originalzitat:
“Die oberste Leitung muss einen oder mehrere spezifische Beauftragte der obersten Leitung benennen, die unabhängig von ihren sonstigen Verantwortlichkeiten klar festgelegte Rollen, Verantwortlichkeiten und Befugnisse haben, um für ein Umweltmanagementsystem zu sorgen, das mit dieser Verordnung übereinstimmt, und um der obersten Leitung Bericht über die Leistung des Umweltmanagementsystems zu erstatten.
Die Managementbeauftragten der obersten Leitung können Mitglieder der obersten Leitung der Organisation sein.”
2. Anwendungsbereich
Der Anwendungsbereich umfasst die gesamte Organisation.
3. Begriffe
Organisation = Unser Unternehmen die DUGV
4. Zuständigkeit
Vorgesetzte und Beauftragte sind zuständig für die Erstellung, Aktualisierung und Lenkung der notwendigen Managementdokumentation.
5. Beschreibung
Originalzitat:
“Die oberste Leitung muss einen oder mehrere spezifische Beauftragte der obersten Leitung benennen, die unabhängig von ihren sonstigen Verantwortlichkeiten klar festgelegte Rollen, Verantwortlichkeiten und Befugnisse haben, um für ein Umweltmanagementsystem zu sorgen, das mit dieser Verordnung übereinstimmt, und um der obersten Leitung Bericht über die Leistung des Umweltmanagementsystems zu erstatten.
Die Managementbeauftragten der obersten Leitung können Mitglieder der obersten Leitung der Organisation sein.”
6. Mitgeltende Unterlagen
Weitere Informationen gibt es in Kapitel 7.5 DOKUMENTATION
7. Dokumentation
Diese Dokumentation gehört direkt zur 7.4 KOMMUNIKATION
8. Lenkung
siehe 7.5 DOKUMENTATION
9. Anlagen
Keine
Revision: 1 | Erstellt: | Geprüft: | Freigegeben: | Gültig ab: |
Datum: | 15.11.2023 | 15.11.2023 | 15.11.2023 | 15.11.2023 |
Unterschrift: | Beauftragter | Aufsichtsrat | Vorstand | Beauftragter |