1. Zweck
🌍 Verstehen und Berücksichtigen der Erfordernisse und Erwartungen interessierter Parteien in den Bereichen Umwelt, Qualität, Arbeitsschutz und Energie.
2. Anwendungsbereich
Gilt für alle Standorte, Bereiche und Tätigkeiten der DUGV.
3. Begriffe
- Organisation = Die DUGV
- Interessierte Parteien = Personen oder Gruppen, die Einfluss auf unsere Leistung haben oder von ihr betroffen sind (z. B. Anwohner, Kunden, Beschäftigte, Gesetzgeber, NGOs, Partner)
4. Zuständigkeit
Vorgesetzte und Beauftragte benennen, bewerten und dokumentieren interessierte Parteien und deren Anforderungen. Die Verantwortung liegt beim jeweiligen Systembeauftragten (UMS, QMS, SGA, EnMS).
5. Beschreibung
Die Erwartungen an eine verantwortungsvolle Organisation steigen stetig – besonders bei sensiblen Themen wie Klima, Energie, Qualität und Arbeitsschutz. Daher verpflichtet sich die DUGV zur systematischen Ermittlung und Bewertung aller relevanten interessierten Parteien und deren Anforderungen.
Die Organisation stellt sicher:
- dass interessierte Parteien bestimmt werden,
- dass deren Anforderungen und Erwartungen erhoben werden,
- dass verbindliche Anforderungen (z. B. gesetzliche, vertragliche oder selbstgewählte) klar identifiziert werden,
- dass diese in die jeweiligen Managementsysteme integriert und überwacht werden,
- dass rechtliche und sonstige Anforderungen regelmäßig überprüft werden, insbesondere bzgl. Energieverbrauch, Effizienz und Arbeitssicherheit.
Die DUGV betrachtet folgende Gruppen regelmäßig als relevant:
- Bevölkerung und Gesellschaft (Umwelterwartung, Transparenz)
- Beschäftigte (Sicherheit, Mitbestimmung)
- Kunden & Partner (Qualität, Verlässlichkeit)
- Behörden & Gesetzgeber (Vorgaben, Genehmigungen)
- Eigentümer & Genossenschaftsmitglieder (Verantwortung, Wirkung)
- Fachöffentlichkeit & Forschung (Best-Practice, Innovation)
Herausforderung: Viele Organisationen scheitern bereits bei der Formulierung klarer, messbarer Ziele (3. Schritt). Doch nur wer die Erwartungen kennt und daraus SMARTe Ziele ableitet, kann wirksam handeln – z. B. durch Ressourcenschonung, Emissionsreduktion, Fehlervermeidung oder Arbeitssicherheit.
6. Mitgeltende Unterlagen
- ISO 9001:2015 – Qualitätsmanagement
- ISO 14001:2015 – Umweltmanagement
- ISO 45001:2018 – Arbeits- und Gesundheitsschutz
- ISO 50001:2018 – Energiemanagement
- EMAS-Verordnung (EG) Nr. 1221/2009
Weitere Details siehe Kapitel 7.5 DOKUMENTATION.
7. Dokumentation
Die Dokumentation ist Teil von 7.4 KOMMUNIKATION und wird regelmäßig aktualisiert und gelenkt.
8. Lenkung
Siehe 7.5 DOKUMENTATION.
9. Anlagen
Keine.
Revision: 2 | Erstellt/geändert: | Geprüft: | Freigegeben: | Gültig ab: |
Datum: | 11.05.2025 | 11.05.2025 | 11.05.2025 | 11.05.2025 |
Unterschrift: | Beauftragter/ChatGPT | Aufsichtsrat | Vorstand | Beauftragter |