ERSTE HILFE

Betriebliches Rettungswesen

Umweltschutz-Aspekte:

Vermeidung von Umweltbelastungen bei Rettungseinsätzen, z. B. korrekte Entsorgung von kontaminiertem Erste-Hilfe-Material (Blut, Chemikalienreste).

Einsatz umweltfreundlicher Materialien für Rettungs- und Notfallausrüstung (biologisch abbaubare Kühlkompressen, nachhaltige Verpackungen).

Schulung von Ersthelfern zur Vermeidung von Umweltschäden während Notfallmaßnahmen (z. B. Umgang mit chemischen Stoffen bei Unfällen).

Grundsätze der Ersten Hilfe

Umweltschutz-Aspekte:

Integration von Umweltschutz in Erste-Hilfe-Schulungen (z. B. Nutzung nachhaltiger Produkte).

Achtsamkeit beim Einsatz von Wasser oder Chemikalien in Notfallsituationen, um Umweltbelastungen zu vermeiden.

Förderung eines ressourcenschonenden Umgangs mit Verbrauchsmaterialien.

Qualitätssicherung der Ersten Hilfe

Umweltschutz-Aspekte:

Umweltverträglichkeit als Kriterium bei der Auswahl von Lieferanten für Erste-Hilfe-Materialien.

Regelmäßige Überprüfung der Notfallausrüstung auf Umweltstandards (z. B. Austausch gegen nachhaltige Alternativen).

Digitalisierung von Dokumentations- und Schulungsprozessen zur Reduzierung des Papierverbrauchs.

Notfallvorsorge und Gefahrenabwehr

Umweltschutz-Aspekte:

Planung von Notfallmaßnahmen unter Berücksichtigung von Umweltfaktoren, z. B. Vermeidung der Ausbreitung gefährlicher Stoffe.

Einrichtung von umweltfreundlichen Notfallstationen in Betrieben (z. B. solarbetriebene Beleuchtung).

Sensibilisierung der Belegschaft für die Rolle des Umweltschutzes bei Notfallszenarien.

Revision: 1Erstellt/Geändert:Geprüft:Freigegeben:Gültig ab:
Datum:07.12.202407.12.202407.12.202407.12.2024
Unterschrift:Beauftragter/ChatGPTAufsichtsratVorstandBeauftragter