8.2 NOTFALLPLANUNG und REAKTION 🌍 ⚠

1. Zweck

8.2 Notfallvorsorge und Gefahrenabwehr: 🌍

Die Organisation muss Prozesse für die Vorbereitung und Reaktion auf mögliche Notfallsituationen gemäß Abschnitt 6.1.1 🌍 aufbauen, um:

  • a) Gefahrenabwehrmaßnahmen zur Verhinderung oder Minderung nachteiliger Umweltauswirkungen vorzubereiten.
  • b) auf eintretende Notfallsituationen zu reagieren.
  • c) angemessene Maßnahmen zur Verhinderung oder Minderung der Folgen von Notfallsituationen zu ergreifen.
  • d) geplante Gefahrenabwehrmaßnahmen regelmäßig zu testen, soweit möglich.
  • e) Prozesse und geplante Gefahrenabwehrmaßnahmen regelmäßig zu überprüfen und zu überarbeiten, besonders nach Notfallsituationen oder Übungen.
  • f) relevante Informationen und Schulungen über Notfallvorsorge und Gefahrenabwehr den relevanten interessierten Parteien zur Verfügung zu stellen.

Die Organisation muss dokumentierte Informationen ausreichend aufrechterhalten, um sicherzustellen, dass die Prozesse wie geplant durchgeführt wurden.

2. Anwendungsbereich

Der Anwendungsbereich umfasst die gesamte Organisation.

3 Begriffe

Organisation = Unser Unternehmen die DUGV

4. Zuständigkeit

Vorgesetzte und Beauftragte sind zuständig für die Erstellung, Aktualisierung und Lenkung der notwendigen Managementdokumentation.

5. Beschreibung

(EN ISO 45001:2018)

Diese umfasst:

a) Das Festlegen von Plänen, wie die Organisation auf Notfallsituationen reagieren wird, einschließlich der Erste-Hilfe-Maßnahmen.
b) Das Schulen der Mitarbeiter, damit sie wissen, wie sie in Notfällen handeln sollen.
c) Das regelmäßige Üben und Überprüfen der Notfallpläne, um sicherzustellen, dass sie funktionieren.
d) Die Überprüfung und Anpassung der Notfallpläne nach realen Notfallsituationen.
e) Die Information der Mitarbeiter über ihre Aufgaben und Verantwortlichkeiten im Notfall.
f) Das Teilen wichtiger Informationen mit Auftragnehmern, Besuchern, Rettungsdiensten, Behörden und, wenn nötig, der örtlichen Gemeinschaft.
g) Das Berücksichtigen der Bedürfnisse und Fähigkeiten aller betroffenen Interessengruppen und ihre Einbindung in die Entwicklung von Notfallplänen, wenn dies angemessen ist.

Die Organisation muss auch schriftliche Informationen über diese Prozesse und Notfallpläne führen und aufbewahren. Dies gewährleistet, dass die Organisation gut vorbereitet ist, um in Notfallsituationen angemessen zu reagieren.


(EMAS und EN ISO 14001:2015)

Die Organisation muss sicherstellen, dass sie auf mögliche Notfallsituationen vorbereitet ist und angemessen darauf reagieren kann, wie in Abschnitt 6.1.1 beschrieben.

Die Organisation sollte:

a) Maßnahmen planen, um negative Umweltauswirkungen durch Notfallsituationen zu verhindern oder zu reduzieren.
b) auf auftretende Notfallsituationen reagieren.
c) geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Auswirkungen von Notfallsituationen zu minimieren.
d) regelmäßig die geplanten Maßnahmen zur Gefahrenabwehr überprüfen, wenn möglich.
e) die Prozesse und geplanten Maßnahmen regelmäßig überprüfen und nach Notfallsituationen oder Übungen anpassen.
f) relevante Informationen und Schulungen zur Notfallvorsorge und Gefahrenabwehr für interessierte Parteien bereitstellen.

Die Organisation muss die erforderlichen Dokumente aufbewahren, um sicherzustellen, dass die Prozesse wie geplant durchgeführt wurden.

6. Mitgeltende Unterlagen

Weitere Informationen gibt es in Kapitel 7.5 DOKUMENTATION

7. Dokumentation

Diese Dokumentation gehört direkt zur 7.4 KOMMUNIKATION

8. Lenkung

siehe 7.5 DOKUMENTATION

9. Anlagen

Keine

Revision: 1Erstellt:Geprüft:Freigegeben:Gültig ab:
Datum:15.11.202315.11.202315.11.202315.11.2023
Unterschrift:BeauftragterAufsichtsratVorstandBeauftragter