7.4 KOMMUNIKATION

1. Zweck

2. Anwendungsbereich

Der Anwendungsbereich umfasst die gesamte Organisation.

3. Begriffe

Organisation = Unser Unternehmen die DUGV

4. Zuständigkeit

Vorgesetzte und Beauftragte sind zuständig für die Erstellung, Aktualisierung und Lenkung der notwendigen Managementdokumentation.

5. Beschreibung


🗣️ Grundregeln für wirksame Kommunikation – intern wie extern

Gute Kommunikation ist der Schlüssel für funktionierende Zusammenarbeit, für Fortschritt – und für gesellschaftlichen Wandel. Sie entscheidet, ob Ideen ankommen oder verpuffen, ob Konflikte gelöst oder verschärft werden.

Deshalb gelten für alle Kommunikationsformen – im direkten Gespräch wie auch in öffentlichen Beiträgen – folgende Grundregeln, die unser Portal empfiehlt:


1. Zielgruppen klar benennen

Unklare Kommunikation spricht alle an – und erreicht niemanden.
🎯 Statt: „Warum machen die das nicht?“
✅ Besser: „Welche Informationen fehlen aktuell den Entscheidern in [Bereich XY]?“

➡️ Kommunikation muss adressiert sein – nicht allgemein, sondern gezielt.


2. Ursachen erfragen statt Schuld zu verteilen

Pauschale Schuldzuweisungen führen selten weiter.
🔍 Konstruktiver ist: „Was sind die aktuellen Hürden?“, nicht: „Warum versagt ihr?“

➡️ Menschen sind eher bereit, Probleme zu lösen, wenn sie nicht gleichzeitig angeklagt werden.


3. Weniger Appelle, mehr Vorschläge

Emotional gefärbte Appelle sind verständlich, aber oft wenig konkret.
💡 Besser ist es, Lösungen oder nächste Schritte aufzuzeigen:
✅ „Wie wäre es mit …?“ statt „Es muss sich endlich was ändern!“


4. Nicht pauschalisieren

„Die Politiker“, „die Bürger“, „die Wissenschaft“ – solche Pauschalen schaffen Distanz.
🤝 Besser: Differenzieren, Beispiele nennen, anerkennen, dass viele bereits mitwirken (wollen).

➡️ Wer differenziert, öffnet Türen. Wer pauschalisiert, schlägt sie zu.


5. Klarheit vor Komplexität

Selbst in komplizierten Themen lohnt es sich, einfach, aber nicht vereinfachend zu kommunizieren.
✅ Eine klare Botschaft ist besser als viele verschachtelte Gedanken.

➡️ Eine verständliche Sprache erreicht mehr Menschen – auch die, die noch nicht im Thema sind.


6. Verantwortung übernehmen – auch in der Kommunikation

Wer etwas mitteilt, trägt Verantwortung dafür, wie es verstanden wird.
➡️ Missverständnisse lassen sich durch Reflexion, Feedback und bewusste Wortwahl vermeiden.


Diese Regeln gelten für alle: Fachkräfte, Führungspersonen, Aktivist:innen, Behörden, Unternehmen, Wissenschaft und Politik. Sie sollen helfen, Missverständnisse zu vermeiden, Wirkung zu entfalten – und Vertrauen aufzubauen.


Hinweis für unser Netzwerk:
Wenn in Diskussionen auf LinkedIn oder anderswo unklare, pauschale oder fehlgeleitete Aussagen die Kommunikation stören, kann auf diese Seite verwiesen werden:
👉 [Hier den Link zur Kommunikationsseite Deines Portals einfügen]


💬 Für alle, die präzise und wirksam kommunizieren wollen – hier ein Leitfaden unseres Portals:

[ https://dugv.org/7-4-kommunikation-und-zusammenarbeit ]

6. Mitgeltende Unterlagen

Weitere Informationen gibt es in Kapitel 7.5 DOKUMENTATION

7. Dokumentation

Diese Dokumentation gehört direkt zur 7.4 KOMMUNIKATION

8. Lenkung

siehe 7.5 DOKUMENTATION

9. Anlagen

Keine

7.4.1 Allgemeines

EMAS und Norm EN ISO 14001:2015 und 45001:2018

Ein Großteil der internen Kommunikationsmittel kann nur von Mitgliedern genutzt werden! Bitte den Ihnen bekannten Zugang wählen. Aus Sicherheitserwägungen existiert kein Hyperlink.

Worüber? Thema

Wann? Datum

Wer? Name

Mit Wem? Name

Wie? Kommunikationsmittel (Telefon, Email, Besprechung, SMS, Brief, Notiz, Kalender, Umfrage, Protokoll, etc.)

7.4.2 Interne Kommunikation

EMAS und Norm EN ISO 14001:2015 und 45001:2018

Ein Großteil der internen Kommunikationsmittel kann nur von Mitgliedern genutzt werden! Bitte den Ihnen bekannten Zugang wählen. Aus Sicherheitserwägungen existiert kein Hyperlink.

Telefonverzeichnis, Emailverzeichnis, usw.

7.4.3 Externe Kommunikation

EMAS und Norm EN ISO 14001:2015 und 45001:2018

7.4.3 B.7 Kommunikation

nur Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 Anhang II Teil B.7

Zusätzliche Anforderungen an EMAS-Organisationen!

1) Die Organisationen müssen nachweisen können, dass sie mit der Öffentlichkeit, den Behörden und anderen interessierten Parteien, einschließlich lokaler Gemeinschaften und Kunden, über die Umweltauswirkungen ihrer Tätigkeiten, Produkte und Dienstleistungen in offenem Dialog stehen.

2) Um ein hohes Maß an Transparenz zu gewährleisten und Vertrauen bei interessierten Parteien aufzubauen, müssen nach EMAS registrierte Organisationen spezifische Umweltinformationen gemäß Anhang IV „Umweltberichterstattung“ offenlegen.


Wichtige Hilfsmittel der Kommunikation

Anmeldung NewsletterANMELDUNG
Datei-Konverterhttps://anyconv.com/de/dateiformate/
Datenbankverständnishttps://kinsta.com/de/wissensdatenbank/wordpress-datenbank/
Email
Kalender
(noch keine Termine eingetragen!)
Kalender bei Kalender.digital
Kommunikationsportal – Öko-Sozialhttps://wechange.de/group/forum/
OSMhttps://dugv.org/osm-test
Telefonnotiz
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Revision: 2Erstellt/geändert:Geprüft:Freigegeben:Gültig ab:
Datum:18.04.202518.04.202518.04.202518.04.2025
Unterschrift:Beauftragter/ChatGPTAufsichtsratVorstandBeauftragter