5.4 KONSULTATION und BETEILIGUNG der BESCHÄFTIGTEN ⚠

1. Zweck

Mitarbeiterbeteiligung im Arbeitsschutz nach EN ISO 45001:2018 Die Organisation sollte klare Prozesse einführen, um die Mitarbeitenden auf allen relevanten Ebenen und in verschiedenen Funktionen, einschließlich Vertretern der Mitarbeitenden, in die Entwicklung, Planung, Umsetzung und Bewertung des SGA-Managementsystems sowie in Maßnahmen zur Verbesserung einzubeziehen.

2. Anwendungsbereich

Der Anwendungsbereich umfasst die gesamte Organisation.

3 Begriffe

Organisation = Unser Unternehmen die DUGV,
SGA = Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit

4. Zuständigkeit

Vorgesetzte und Beauftragte sind zuständig für die Erstellung, Aktualisierung und Lenkung der notwendigen Managementdokumentation.

5. Beschreibung

Die Organisation sollte:
a) erforderliche Instrumente, Zeit, Schulungen und Ressourcen für die Konsultation und Beteiligung bereitstellen;

ANMERKUNG 1: Die Vertretung der Beschäftigten kann als Mittel für Konsultation und Beteiligung dienen.
b) rechtzeitig klare, verständliche und relevante Informationen zum SGA-Managementsystem bereitstellen;
c) Hindernisse oder Barrieren für die Beteiligung identifizieren, beseitigen oder, falls nicht möglich, auf ein Minimum reduzieren;

ANMERKUNG 2: Hindernisse und Barrieren können unter anderem die fehlende Reaktion auf Mitarbeiteranliegen, Sprachbarrieren, eingeschränkte Lese- und Schreibfähigkeiten, Repressalien oder deren Androhung sowie Praktiken, die die Mitarbeitenden von der Beteiligung abhalten oder bestrafen sollen, umfassen.
d) bei bestimmten Aktivitäten den Fokus auf die Konsultation von Nicht-Führungskräften legen:

  1. Feststellen der Anforderungen und Erwartungen interessierter Parteien (siehe 4.2);
  2. Festlegen der SGA-Politik (siehe 5.2);
  3. Zuweisen von Rollen, Verantwortlichkeiten und Befugnissen in der Organisation, falls zutreffend (siehe 5.3);
  4. Festlegen, wie rechtliche Verpflichtungen und andere Anforderungen (siehe 6.1.3) erfüllt werden sollen;
  5. Festlegen der SGA-Ziele und Planung zu deren Erreichung (siehe 6.2);
  6. Bestimmen angemessener Kontrollmaßnahmen für Auslagerung, Beschaffung und Auftragnehmer (siehe 8.1.4);
  7. Bestimmen, was überwacht, gemessen und bewertet werden muss (siehe 9.1);
  8. Planen, festlegen, umsetzen und aufrechterhalten eines Auditprogramms (siehe 9.2.2);
  9. Sicherstellen kontinuierlicher Verbesserung (siehe 10.3);

e) bei bestimmten Aktivitäten den Fokus auf die Beteiligung von Nicht-Führungskräften legen:

  1. Feststellen der Instrumente für deren Konsultation und Beteiligung;
  2. Identifizieren von Gefährdungen und Bewertung von Risiken und Chancen (siehe 6.1.1 und 6.1.2);
  3. Festlegen von Maßnahmen zur Beseitigung von Gefährdungen und Reduzierung von SGA-Risiken (siehe 6.1.4);
  4. Festlegen von Kompetenzanforderungen, Schulungsbedarf, Schulungen und Bewertung derselben (siehe 7.2);
  5. Festlegen, was kommuniziert werden muss und wie dies geschehen soll (siehe 7.4);
  6. Festlegen von Kontrollmaßnahmen und deren effektive Umsetzung (siehe 8.1, 8.1.3 und 8.2);
  7. Untersuchen von Vorfällen und Non-Konformitäten sowie Festlegen von Korrekturmaßnahmen (siehe 10.2).

ANMERKUNG 3: Der Schwerpunkt der Konsultation und Beteiligung von Nicht-Führungskräften sollte auf Personen liegen, die die eigentlichen Arbeitsaufgaben verrichten, ohne leitendes Personal auszuschließen, das von Arbeitsaufgaben oder anderen organisatorischen Faktoren betroffen ist.

ANMERKUNG 4: Kostenlose Schulungen für Mitarbeitende, wenn möglich während der Arbeitszeit, können wichtige Barrieren für ihre Beteiligung beseitigen.

6. Mitgeltende Unterlagen

Weitere Informationen gibt es in Kapitel 7.5 DOKUMENTATION

7. Dokumentation

Diese Dokumentation gehört direkt zur 7.4 KOMMUNIKATION

8. Lenkung

siehe 7.5 DOKUMENTATION

9. Anlagen

Keine

Revision: 1Erstellt:Geprüft:Freigegeben:Gültig ab:
Datum:15.11.202315.11.202315.11.202315.11.2023
Unterschrift:BeauftragterAufsichtsratVorstandBeauftragter