1. Zweck
Die Organisation muss:
- die mit ihren Umweltaspekten verbundenen bindenden Verpflichtungen identifizieren und darauf zugreifen können;
- bestimmen, wie diese bindenden Verpflichtungen auf die Organisation anwendbar sind;
- diese bindenden Verpflichtungen bei der Entwicklung, Umsetzung, Aufrechterhaltung und kontinuierlichen Verbesserung ihres Umweltmanagementsystems berücksichtigen.
Die Organisation muss dokumentierte Informationen über ihre bindenden Verpflichtungen aufrechterhalten. Beachten Sie, dass bindende Verpflichtungen Risiken und Chancen für die Organisation darstellen können.
2. Anwendungsbereich
Der Anwendungsbereich umfasst die gesamte Organisation.
3. Begriffe
Organisation = Unser Unternehmen die DUGV
4. Zuständigkeit
Vorgesetzte und Beauftragte sind zuständig für die Erstellung, Aktualisierung und Lenkung der notwendigen Managementdokumentation.
5. Beschreibung
6. Mitgeltende Unterlagen
Weitere Informationen gibt es in Kapitel 7.5 DOKUMENTATION
7. Dokumentation
Diese Dokumentation gehört direkt zur 7.4 KOMMUNIKATION
8. Lenkung
siehe 7.5 DOKUMENTATION
9. Anlagen
Keine
Revision: 1 | Erstellt: | Geprüft: | Freigegeben: | Gültig ab: |
Datum: | 15.11.2023 | 15.11.2023 | 15.11.2023 | 15.11.2023 |
Unterschrift: | Beauftragter | Aufsichtsrat | Vorstand | Beauftragter |