6.1.3 Bindende Verpflichtungen 🌍⚠

1. Zweck

Die Organisation muss:

  1. die mit ihren Umweltaspekten verbundenen bindenden Verpflichtungen identifizieren und darauf zugreifen können;
  2. bestimmen, wie diese bindenden Verpflichtungen auf die Organisation anwendbar sind;
  3. diese bindenden Verpflichtungen bei der Entwicklung, Umsetzung, Aufrechterhaltung und kontinuierlichen Verbesserung ihres Umweltmanagementsystems berücksichtigen.

Die Organisation muss dokumentierte Informationen über ihre bindenden Verpflichtungen aufrechterhalten. Beachten Sie, dass bindende Verpflichtungen Risiken und Chancen für die Organisation darstellen können.

2. Anwendungsbereich

Der Anwendungsbereich umfasst die gesamte Organisation.

3. Begriffe

Organisation = Unser Unternehmen die DUGV

4. Zuständigkeit

Vorgesetzte und Beauftragte sind zuständig für die Erstellung, Aktualisierung und Lenkung der notwendigen Managementdokumentation.

5. Beschreibung

6. Mitgeltende Unterlagen

Weitere Informationen gibt es in Kapitel 7.5 DOKUMENTATION

7. Dokumentation

Diese Dokumentation gehört direkt zur 7.4 KOMMUNIKATION

8. Lenkung

siehe 7.5 DOKUMENTATION

9. Anlagen

Keine

Revision: 1Erstellt:Geprüft:Freigegeben:Gültig ab:
Datum:15.11.202315.11.202315.11.202315.11.2023
Unterschrift:BeauftragterAufsichtsratVorstandBeauftragter