6.1.3 Bindende Verpflichtungen 🌍⚠

1. Zweck

Die Organisation muss:

  1. die mit ihren Umweltaspekten verbundenen bindenden Verpflichtungen identifizieren und darauf zugreifen können;
  2. bestimmen, wie diese bindenden Verpflichtungen auf die Organisation anwendbar sind;
  3. diese bindenden Verpflichtungen bei der Entwicklung, Umsetzung, Aufrechterhaltung und kontinuierlichen Verbesserung ihres Umweltmanagementsystems berücksichtigen.

Die Organisation muss dokumentierte Informationen über ihre bindenden Verpflichtungen aufrechterhalten. Beachten Sie, dass bindende Verpflichtungen Risiken und Chancen für die Organisation darstellen können.

Erweiterung im Sinne der DUGV-Idee:
Zur Förderung einer praxisnahen, überbetrieblich verankerten Umweltverantwortung erkennt die Organisation zusätzlich verbindliche Vorgaben der DUGV als ergänzende bindende Verpflichtungen an.
Diese Verpflichtungen orientieren sich an wissenschaftlichen Erkenntnissen, bewährten Verfahren und EMAS-Grundsätzen.


2. Anwendungsbereich

Der Anwendungsbereich umfasst die gesamte Organisation sowie Kooperations- und Wirkungskreise, die über die eigenen Betriebsgrenzen hinaus in Umweltbelange eingebunden sind – z. B. Zulieferer, Entsorger, Partnerunternehmen.


3. Begriffe

  • Organisation = Unser Unternehmen, die DUGV
  • Bindende Verpflichtungen = Gesetzliche Vorgaben, behördliche Genehmigungen, freiwillige Selbstverpflichtungen (z. B. EMAS), anerkannte Branchenleitlinien, Normen, sowie DUGV-Regelwerke.
  • DUGV-Regelwerke = Innerhalb der Organisation entwickelte, konsensfähige und angewandte Umweltstandards mit dem Ziel, branchenspezifische Verantwortung und Vorsorge sicherzustellen.

4. Zuständigkeit

Vorgesetzte und Beauftragte sind zuständig für die Identifikation, Bewertung, Aktualisierung und Lenkung der notwendigen Managementdokumentation zu bindenden Verpflichtungen.


5. Beschreibung

  • Bindende Verpflichtungen werden systematisch in einem Verpflichtungsregister erfasst und mit den relevanten Umweltaspekten verknüpft.
  • Die gesetzlichen und behördlichen Anforderungen bilden die Mindestanforderungen.
  • Darüber hinausgehende Regelwerke wie DUGV-Vorgaben werden im Sinne des Vorsorgeprinzips als Maßstab für gute betriebliche Praxis anerkannt.
  • Das Register wird bei rechtlichen Änderungen, betrieblichem Wandel oder neuen Erkenntnissen regelmäßig aktualisiert.
  • Die Umsetzung wird durch interne Audits, Umweltbetriebsprüfungen und Managementbewertungen regelmäßig überprüft.
  • Verstöße gegen bindende Verpflichtungen werden bewertet, dokumentiert und führen zu Korrekturmaßnahmen.

6. Mitgeltende Unterlagen

  • Kapitel 7.5 DOKUMENTATION
  • Kapitel 6.1.2 Umweltaspekte
  • Kapitel 9.1.2 Bewertung der Einhaltung
  • DUGV-Standards (intern erarbeitet oder übernommen)
  • Relevante Gesetze, Verordnungen, Genehmigungen

7. Dokumentation

Diese Dokumentation gehört direkt zu Kapitel 7.4 KOMMUNIKATION, insbesondere hinsichtlich externer Stakeholder wie Behörden, Öffentlichkeit oder Zertifizierungsstellen.


8. Lenkung

siehe Kapitel 7.5 DOKUMENTATION – insbesondere zur Pflege des Verpflichtungsregisters, Versionierung und Nachvollziehbarkeit.


9. Anlagen

  • Verpflichtungsregister (aktuelle Version)
  • Übersicht relevanter DUGV-Leitlinien
  • Checkliste zur Identifikation bindender Verpflichtungen
  • Schulungsunterlagen zu bindenden Verpflichtungen
  • Dokumentationsmatrix: Anforderungen ↔ Umweltaspekte ↔ Prozesse

Revision: 2Erstellt/geändert:Geprüft:Freigegeben:Gültig ab:
Datum:7.05.20257.05.20257.05.20257.05.2025
Unterschrift:Beauftragter/ChatGPTAufsichtsratVorstandBeauftragter