5.1 FÜHRUNG und VERPFLICHTUNG 🌍⚠⚡

1. Zweck

🌍 Die oberste Leitung muss in Bezug auf das Umweltmanagementsystem klare Führung und Verpflichtung zeigen, indem sie:

  1. die Verantwortung für die Wirksamkeit des Umweltmanagementsystems übernimmt;
  2. sicherstellt, dass die Umweltpolitik und -ziele im Einklang mit der strategischen Ausrichtung und dem Kontext der Organisation stehen;
  3. die Anforderungen des Umweltmanagementsystems in die Geschäftsprozesse integriert;
  4. sicherstellt, dass die erforderlichen Ressourcen für das Umweltmanagementsystem bereitgestellt werden;
  5. die Bedeutung eines effektiven Umweltmanagementsystems vermittelt und die Erfüllung seiner Anforderungen betont;
  6. sicherstellt, dass das Umweltmanagementsystem seine beabsichtigten Ergebnisse erzielt;
  7. Personen anleitet und unterstützt, um zur Wirksamkeit des Umweltmanagementsystems beizutragen;
  8. kontinuierliche Verbesserung fördert;
  9. andere Führungskräfte bei ihrer Verantwortung unterstützt.

Anmerkung: Der Begriff “Geschäft” bezieht sich hier auf alle entscheidenden Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Zweck und der Existenz der Organisation.

Siehe auch EMAS, EN ISO 9001:2015, EN ISO 14001:2015, EN ISO 45001:2018, EN ISO 50001:2018

2. Anwendungsbereich

Der Anwendungsbereich umfasst die gesamte Organisation.

3. Begriffe

Organisation = Unser Unternehmen die DUGV

4. Zuständigkeit

Vorgesetzte und Beauftragte sind zuständig für die Erstellung, Aktualisierung und Lenkung der notwendigen Managementdokumentation.

5. Beschreibung

6. Mitgeltende Unterlagen

5.1.1 Allgemeines

Nur EN ISO 9001:2015

5.1.2 Kundenorientierung

Nur EN ISO 9001:2015

Weitere Informationen gibt es in Kapitel 7.5 DOKUMENTATION

7. Dokumentation

Diese Dokumentation gehört direkt zur 7.4 KOMMUNIKATION

8. Lenkung

siehe 7.5 DOKUMENTATION

9. Anlagen

Keine

Revision: 1Erstellt:Geprüft:Freigegeben:Gültig ab:
Datum:15.11.202315.11.202315.11.202315.11.2023
Unterschrift:BeauftragterAufsichtsratVorstandBeauftragter