1. Zweck
🌍 Die oberste Leitung muss in Bezug auf das Umweltmanagementsystem klare Führung und Verpflichtung zeigen, indem sie:
- die Verantwortung für die Wirksamkeit des Umweltmanagementsystems übernimmt;
- sicherstellt, dass die Umweltpolitik und -ziele im Einklang mit der strategischen Ausrichtung und dem Kontext der Organisation stehen;
- die Anforderungen des Umweltmanagementsystems in die Geschäftsprozesse integriert;
- sicherstellt, dass die erforderlichen Ressourcen für das Umweltmanagementsystem bereitgestellt werden;
- die Bedeutung eines effektiven Umweltmanagementsystems vermittelt und die Erfüllung seiner Anforderungen betont;
- sicherstellt, dass das Umweltmanagementsystem seine beabsichtigten Ergebnisse erzielt;
- Personen anleitet und unterstützt, um zur Wirksamkeit des Umweltmanagementsystems beizutragen;
- kontinuierliche Verbesserung fördert;
- andere Führungskräfte bei ihrer Verantwortung unterstützt.
Anmerkung: Der Begriff “Geschäft” bezieht sich hier auf alle entscheidenden Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Zweck und der Existenz der Organisation.
Siehe auch EMAS, EN ISO 9001:2015, EN ISO 14001:2015, EN ISO 45001:2018, EN ISO 50001:2018
2. Anwendungsbereich
Der Anwendungsbereich umfasst die gesamte Organisation.
3. Begriffe
Organisation = Unser Unternehmen die DUGV
4. Zuständigkeit
Vorgesetzte und Beauftragte sind zuständig für die Erstellung, Aktualisierung und Lenkung der notwendigen Managementdokumentation.
5. Beschreibung
6. Mitgeltende Unterlagen
5.1.1 Allgemeines
Nur EN ISO 9001:2015
5.1.2 Kundenorientierung
Nur EN ISO 9001:2015
Weitere Informationen gibt es in Kapitel 7.5 DOKUMENTATION
7. Dokumentation
Diese Dokumentation gehört direkt zur 7.4 KOMMUNIKATION
8. Lenkung
siehe 7.5 DOKUMENTATION
9. Anlagen
Keine
Revision: 1 | Erstellt: | Geprüft: | Freigegeben: | Gültig ab: |
Datum: | 15.11.2023 | 15.11.2023 | 15.11.2023 | 15.11.2023 |
Unterschrift: | Beauftragter | Aufsichtsrat | Vorstand | Beauftragter |