1. Zweck
Die oberste Leitung muss in Bezug auf das integrierte Umwelt- und Klimaschutzmanagementsystem klare Führung und Verpflichtung zeigen. Grundlage hierfür ist insbesondere Anhang II Teil B.1 der EMAS-Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 sowie die Anforderungen der ISO-Normen.
Führung bedeutet insbesondere:
- die Verantwortung für die Wirksamkeit des Systems zu übernehmen,
- Umweltpolitik und Ziele strategisch auszurichten,
- Anforderungen in Geschäftsprozesse zu integrieren,
- erforderliche Ressourcen bereitzustellen,
- Sinn und Bedeutung des Systems zu vermitteln,
- das Erreichen der beabsichtigten Ergebnisse zu gewährleisten,
- Mitarbeitende zur Mitwirkung zu ermutigen,
- kontinuierliche Verbesserung zu fördern,
- andere Führungskräfte in ihrer Verantwortung zu unterstützen.
💬 Anmerkung: Der Begriff „Geschäft“ bezieht sich hier auf alle entscheidenden Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Zweck und der Existenz der Organisation – also nicht nur auf wirtschaftliche Aspekte, sondern auch auf unsere Umwelt- und Bildungsziele.
2. Anwendungsbereich
Diese Anforderung gilt für die gesamte Organisation DUGV.
3. Begriffe
Organisation: Die DUGV als Plattform und Projektträgerin des integrierten Klimaschutzmanagementsystems
Leitung: Oberste Entscheidungsinstanz, ggf. vertreten durch den Umweltmanagementbeauftragten (UMB)
4. Zuständigkeit
Die Verantwortung liegt bei der obersten Leitung.
Vorgesetzte und Beauftragte sind zuständig für die Umsetzung im jeweiligen Bereich sowie für die Erstellung, Aktualisierung und Lenkung der notwendigen Managementdokumentation.
5. Beschreibung
Die Leitung bekennt sich zur Führung durch Vorbild. Die Umsetzung erfolgt durch:
- ein veröffentlichtes Leitbild (Qualität, Umwelt, Energie, Arbeitsschutz)
- interne Regelkommunikation und Zielvereinbarung
- Förderung einer lernenden, beteiligungsorientierten Organisation
- Integration von Umweltaspekten in Planung und Beschaffung
- systematisches Nachhalten von Auditergebnissen, Abweichungen, Verbesserungen
Normbezüge:
- ISO 9001:2015 Abschnitt 5.1, 5.1.1, 5.1.2
- ISO 14001:2015 Abschnitt 5.1
- EMAS ISO 14001:2015 Anhang II B.1
- ISO 45001:2018 Abschnitt 5.1
- ISO 50001:2018 Abschnitt 5.1
6. Mitgeltende Unterlagen
- Imagebroschüre / Informationsmappe (sofern vorhanden)
- ggf. Leitbild
- Organigramm
- Interne Zielstruktur
- Kapitel 7.5 Dokumentation
7. Dokumentation
Diese Inhalte sind Bestandteil der dokumentierten Information und werden im Rahmen der Kapitel 7.4 (Kommunikation) und 7.5 (Dokumentation) gepflegt.
8. Lenkung
Die Wirksamkeit wird regelmäßig überprüft – z. B. durch internes Audit (Kap. 9.2), Managementbewertung (9.3) und Rückkopplung mit strategischen Zielen.
9. Anlagen
– keine
Revision: 2 | Erstellt/Geändert: | Geprüft: | Freigegeben: | Gültig ab: |
Datum: | 03.08.2025 | 03.08.2025 | 03.08.2025 | 03.08.2025 |
Unterschrift: | Beauftragter/ChatGPT | Aufsichtsrat | Vorstand | Beauftragter |