7.5.1 Allgemeines 🎯🌍⚠⚡

1. Zweck

🌍 Das Umweltmanagementsystem der Organisation muss Folgendes enthalten:
a) die dokumentierte Information, die von dieser Internationalen Norm gefordert wird;
b) die dokumentierte Information, die die Organisation als notwendig für die Wirksamkeit des Umweltmanagementsystems bestimmt hat.


Anmerkung: Der Umfang der dokumentierten Information für ein Umweltmanagementsystem kann je nach Größe, Art der Tätigkeiten, Prozesse, Produkte und Dienstleistungen der Organisation variieren, sowie aufgrund der Notwendigkeit, die Erfüllung ihrer bindenden Verpflichtungen nachzuweisen, der Komplexität ihrer Prozesse und deren Wechselwirkungen, sowie der Kompetenz der Personen, die unter ihrer Aufsicht Tätigkeiten verrichten.

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2. Anwendungsbereich

Der Anwendungsbereich umfasst die gesamte Organisation.

3. Begriffe

Organisation = Unser Unternehmen die DUGV

4. Zuständigkeit

Vorgesetzte und Beauftragte sind zuständig für die Erstellung, Aktualisierung und Lenkung der notwendigen Managementdokumentation.

5. Beschreibung

6. Mitgeltende Unterlagen

Weitere Informationen gibt es in Kapitel 7.5 DOKUMENTATION

7. Dokumentation

Diese Dokumentation gehört direkt zur 7.4 KOMMUNIKATION

8. Lenkung

siehe 7.5 DOKUMENTATION

9. Anlagen

Keine

Revision: 1Erstellt:Geprüft:Freigegeben:Gültig ab:
Datum:15.11.202315.11.202315.11.202315.11.2023
Unterschrift:BeauftragterAufsichtsratVorstandBeauftragter