UMWELTBETRIEBSPRÜFUNG


Interne Umweltbetriebsprüfung 🌍⚠

1. Zweck

Die interne Umweltbetriebsprüfung nach EMAS Anhang III dient dazu, sicherzustellen, dass die Leitung alle notwendigen Informationen erhält, um

  • die Umweltleistung der Organisation zu bewerten,
  • die Wirksamkeit des Umweltmanagementsystems zu überprüfen und
  • die Einhaltung aller rechtlichen und sonstigen Verpflichtungen im Umweltbereich nachzuweisen.

Ziel ist es, die bedeutenden Umweltaspekte unter Kontrolle zu halten, Korrekturmaßnahmen abzuleiten und die kontinuierliche Verbesserung zu fördern.


2. Anwendungsbereich

Gilt für alle Tätigkeiten, Standorte, Bereiche und Prozesse der Organisation, die Umweltauswirkungen verursachen oder beeinflussen können.


3. Begriffe

Interne Umweltbetriebsprüfung = Systematische, dokumentierte, regelmäßige und objektive Bewertung der Umweltleistung, der Einhaltung von Vorschriften und der Wirksamkeit des Umweltmanagementsystems.


4. Zuständigkeit

  • Oberste Leitung – Verantwortung für die Umsetzung des Prüfprogramms.
  • Umweltmanagementbeauftragte – Planung, Koordination und Berichterstattung.
  • Interne Auditoren – Durchführung der Prüfungen, Erfassung von Nachweisen, Erstellung von Berichten.

5. Beschreibung

5.1 Programm und Häufigkeit

  • Programm muss Umfang, Kriterien, Zeiträume und Prüffelder festlegen.
  • Häufigkeit: Mindestens einmal jährlich für alle bedeutenden Umweltaspekte; gesamter Zyklus max. alle 3 Jahre (kleine Organisationen max. 4 Jahre).
  • Prüffrequenz richtet sich nach Art, Umfang und Komplexität der Tätigkeiten, Bedeutung der Umweltauswirkungen, bisherigen Problemen und deren Dringlichkeit.

5.2 Tätigkeiten der Prüfung

  • Gespräche mit Mitarbeitenden über Umweltleistung.
  • Prüfung von Betriebsbedingungen, Ausrüstung, Aufzeichnungen und Verfahren.
  • Ermittlung von Stärken und Schwächen des Systems.
  • Bewertung, ob Umweltziele und Vorschriften eingehalten werden.
  • Formulierung von Schlussfolgerungen und Empfehlungen.

5.3 Berichterstattung

Der schriftliche Umweltbetriebsprüfungsbericht enthält:

  1. Umfang der Prüfung.
  2. Grad der Übereinstimmung mit der Umweltpolitik.
  3. Fortschritte im Umweltschutz.
  4. Einhaltung der rechtlichen und sonstigen Verpflichtungen.
  5. Wirksamkeit und Zuverlässigkeit von Überwachungs- und Minderungsmaßnahmen.
  6. Notwendige Korrekturmaßnahmen.

6. Mitgeltende Unterlagen

  • EMAS-Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 Anhang III
  • ISO 14001:2015, Kapitel 9.2 „Internes Audit“
  • Auditplan und Auditchecklisten
  • Vorjahresberichte und Korrekturmaßnahmenlisten

7. Dokumentation

  • Auditplan
  • Prüfberichte
  • Maßnahmenpläne
  • Nachweise der Umsetzung

8. Lenkung

Alle Auditdokumente sind lenkungspflichtig und gemäß den Vorgaben der Kapitel 7.5 Dokumentation zu verwalten.


9. Anlagen

  • Beispiel Auditplan
  • Muster Auditcheckliste für Umweltbetriebsprüfung
  • Vorlage Auditbericht

Revision: 1Erstellt/Geändert:Geprüft:Freigegeben:Gültig ab:
Datum:8.08.20258.08.20258.08.20258.08.2025
Unterschrift:Beauftragter/ChatGPTAufsichtsratVorstandBeauftragter