Die Selbstgefährdung des Menschen – eine Umweltgefährdungsbeurteilung
1. Zweck
Diese Seite soll den Menschen selbst als Umweltfaktor betrachten – als Verursacher, Betroffenen und Entscheidungsinstanz zugleich.
Sie zeigt auf, dass die größte Umweltgefährdung nicht in einzelnen Stoffen oder Technologien liegt, sondern in einem System, das auf falschen Freiheitsbegriffen, fehlender Bildung und unzureichender Verantwortung basiert.
Ziel ist es, ein Bewusstsein dafür zu schaffen, dass echter Umweltschutz nur dann funktioniert, wenn er in der Gesellschaft Stabsfunktion erhält – also über allen Bereichen steht, nicht neben ihnen.
2. Anwendungsbereich
Diese Beurteilung betrifft alle Lebens- und Wirtschaftsbereiche:
Industrie, Politik, Wissenschaft, Bildung, Konsum und Kultur.
Sie dient als Grundlage für eine systemische Korrektur unseres Handelns, insbesondere dort, wo „Freiheit“ ohne Verantwortung praktiziert wird.
3. Begriffe
- Freiheit: Fähigkeit zu handeln – im Bewusstsein der Folgen.
- Systemische Umweltgefährdung: Risiken, die nicht aus Einzelhandlungen, sondern aus kollektiven Strukturen entstehen.
- Stabsfunktion Umwelt: Organisationsprinzip, bei dem der Umweltschutz übergeordnete Entscheidungskompetenz besitzt.
- Gefährliche Freiheit: Freiheit, die das Überleben oder die Lebensgrundlagen gefährdet.
4. Zuständigkeit
Verantwortlich ist jeder Einzelne – in Bildung, Forschung, Wirtschaft und Politik.
Koordination und Kontrolle müssen durch institutionalisierte Umweltkompetenz erfolgen, vergleichbar mit interner Revision oder Arbeitssicherheit:
- Auf Unternehmensebene: Umweltbeauftragte mit Stabsfunktion.
- Auf staatlicher Ebene: Umweltministerien mit Vetorecht bei umweltrelevanten Entscheidungen.
- Auf gesellschaftlicher Ebene: Bildungseinrichtungen mit Pflicht zur Vermittlung ökologischer Systemkenntnis.
5. Beschreibung
Unsere westliche Demokratie befindet sich in einer Schieflage:
Sie ermöglicht Freiheiten, die – ohne Wissen und Verantwortung – zur Selbstvernichtung führen.
Beispiele:
- Produktion und Anwendung hochfluorierter Kohlenwasserstoffe trotz bekannter Persistenz.
- Freigabe von Antibiotika und Desinfektionsmitteln als Herbizide.
- Kanzerogene Farbstoffe in Medikamenten.
- Verbrauchssteigerung als Wohlstandsindikator.
- Kurzfristige Marktanreize, die Langzeitschäden fördern.
Das System belohnt Innovation, Wachstum und Geschwindigkeit – nicht Nachhaltigkeit, Vorsicht oder Verantwortung.
Bildung lehrt Wissen, aber kaum Weisheit.
Freiheit wird mit Grenzenlosigkeit verwechselt.
So entsteht ein kollektiver Realitätsverlust, in dem selbst Chemiker, Ingenieure und Politiker Entscheidungen treffen, deren zerstörerische Folgen sie kennen – aber systemisch verdrängen.
6. Mitgeltende Unterlagen
- EMAS-Verordnung (insbesondere Anforderungen an Umweltmanagementsysteme)
- Rio-Erklärung über Umwelt und Entwicklung (1992)
- Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (SDG 12, 13, 16)
- Eigene Portalseiten zu Bildung, Verantwortung, Kommunikation und Systemfehlern
7. Dokumentation
Die Umweltgefährdungsbeurteilung des Menschen bildet die Grundlage für weitere Kapitel:
- „Gefährliche Freiheiten“
- „Bildung als Überlebensfaktor“
- „Ethik in Wissenschaft und Technik“
- „Vom Wachstum zur Weisheit“
Diese Seiten sollen zusammen ein vollständiges Bild der systemischen Umweltgefahr ergeben und Wege aufzeigen, sie zu beheben.
8. Lenkung
Alle Maßnahmen, Entscheidungen und Innovationen müssen künftig die Frage bestehen:
„Trägt dies zum Erhalt der Lebensgrundlagen bei – oder gefährdet es sie?“
Wenn Letzteres auch nur wahrscheinlich ist, gilt das Vorsorgeprinzip.
Umweltschutz ist kein Unterpunkt der Wirtschaft, sondern oberstes Steuerungsprinzip.
9. Anlagen (Beispiele für gefährliche Freiheiten)
- Produktion persistent toxischer Stoffe (z. B. PFAS)
- Kommerzialisierung psychologisch manipulativer Technologien
- Flächenverbrauch durch unreflektierten Konsum
- Bildungssystem ohne ökologische Verankerung
- Fehlende Haftung für ökologische Folgeschäden

| Revision: 1 | Erstellt/Geändert: | Geprüft: | Freigegeben: | Gültig ab: |
| Datum: | 10.11.2025 | 10.11.2025 | 10.11.2025 | 10.11.2025 |
| Unterschrift: | Beauftragter/ChatGPT | Aufsichtsrat | Vorstand | Beauftragter |