1. Zweck
Die Organisation muss Umweltziele für relevante Funktionsbereiche und Ebenen festlegen, unter Berücksichtigung ihrer bedeutenden Umweltaspekte, bindenden Verpflichtungen sowie Risiken und Chancen. Die Umweltziele müssen im Einklang mit der Umweltpolitik stehen, messbar (sofern möglich) sein, überwacht, kommuniziert und bei Bedarf aktualisiert werden. Die Organisation muss dokumentierte Informationen zu den Umweltzielen aufrechterhalten.
B.5
Zusätzliche Anforderungen an EMAS-Organisationen!
Originalzitat:
Die Organisationen müssen nachweisen können, dass sich das Umweltmanagementsystem und die Verfahren für die Betriebsprüfung im Hinblick auf die direkten und die indirekten Aspekte an der tatsächlichen Umweltleistung ausrichten.
Maßnahmen zur Verwirklichung von Zielsetzungen und Einzelzielen können keine Umweltziele sein.
2. Anwendungsbereich
Der Anwendungsbereich umfasst die gesamte Organisation.
3. Begriffe
Organisation = Unser Unternehmen die DUGV
4. Zuständigkeit
Vorgesetzte und Beauftragte sind zuständig für die Erstellung, Aktualisierung und Lenkung der notwendigen Managementdokumentation.
5. Beschreibung
6. Mitgeltende Unterlagen
Weitere Informationen gibt es in Kapitel 7.5 DOKUMENTATION
7. Dokumentation
Diese Dokumentation gehört direkt zur 7.4 KOMMUNIKATION
8. Lenkung
siehe 7.5 DOKUMENTATION
9. Anlagen
Keine
Revision: 1 | Erstellt: | Geprüft: | Freigegeben: | Gültig ab: |
Datum: | 15.11.2023 | 15.11.2023 | 15.11.2023 | 15.11.2023 |
Unterschrift: | Beauftragter | Aufsichtsrat | Vorstand | Beauftragter |