1. Zweck
Die Organisation muss Maßnahmen planen, um mit ihren:
- bedeutenden Umweltaspekten,
- bindenden Verpflichtungen,
- Risiken und Chancen gemäß 6.1.1,
umzugehen. Diese Maßnahmen müssen in ihre Umweltmanagementsystem-Prozesse oder andere Geschäftsprozesse integriert werden und dort umgesetzt werden. Die Organisation muss auch planen, wie die Wirksamkeit der Maßnahmen bewertet wird. Bei der Planung dieser Maßnahmen sollte die Organisation ihre technologischen Möglichkeiten und finanziellen, betrieblichen und geschäftlichen Anforderungen berücksichtigen.
2. Anwendungsbereich
Der Anwendungsbereich umfasst die gesamte Organisation.
3. Begriffe
Organisation = Unser Unternehmen die DUGV
4. Zuständigkeit
Vorgesetzte und Beauftragte sind zuständig für die Erstellung, Aktualisierung und Lenkung der notwendigen Managementdokumentation.
5. Beschreibung
6. Mitgeltende Unterlagen
Weitere Informationen gibt es in Kapitel 7.5 DOKUMENTATION
7. Dokumentation
Diese Dokumentation gehört direkt zur 7.4 KOMMUNIKATION
8. Lenkung
siehe 7.5 DOKUMENTATION
9. Anlagen
Keine
Revision: 1 | Erstellt: | Geprüft: | Freigegeben: | Gültig ab: |
Datum: | 15.11.2023 | 15.11.2023 | 15.11.2023 | 15.11.2023 |
Unterschrift: | Beauftragter | Aufsichtsrat | Vorstand | Beauftragter |