6.1.4 Planung von Maßnahmen 🌍⚠

1. Zweck

Die Organisation muss Maßnahmen planen, um mit ihren:

  1. bedeutenden Umweltaspekten, 

  2. bindenden Verpflichtungen, 

  3. Risiken und Chancen gemäß 6.1.1,

umzugehen. Diese Maßnahmen müssen in ihre Umweltmanagementsystem-Prozesse oder andere Geschäftsprozesse integriert werden und dort umgesetzt werden. Die Organisation muss auch planen, wie die Wirksamkeit der Maßnahmen bewertet wird. Bei der Planung dieser Maßnahmen sollte die Organisation ihre technologischen Möglichkeiten und finanziellen, betrieblichen und geschäftlichen Anforderungen berücksichtigen.

2. Anwendungsbereich

Der Anwendungsbereich umfasst die gesamte Organisation.

3. Begriffe

Organisation = Unser Unternehmen die DUGV

4. Zuständigkeit

Vorgesetzte und Beauftragte sind zuständig für die Erstellung, Aktualisierung und Lenkung der notwendigen Managementdokumentation.

5. Beschreibung

6. Mitgeltende Unterlagen

Weitere Informationen gibt es in Kapitel 7.5 DOKUMENTATION

7. Dokumentation

Diese Dokumentation gehört direkt zur 7.4 KOMMUNIKATION

8. Lenkung

siehe 7.5 DOKUMENTATION

9. Anlagen

Keine

Revision: 1Erstellt:Geprüft:Freigegeben:Gültig ab:
Datum:15.11.202315.11.202315.11.202315.11.2023
Unterschrift:BeauftragterAufsichtsratVorstandBeauftragter