CO2-PREIS 🌍

Wer CO₂ verursacht, bezahlt seine vollständige Beseitigung

1. Zweck

Der CO₂-Preis soll nicht allein dazu dienen, CO₂-Emissionen zu verteuern.

Er soll einen wirtschaftlichen Mechanismus schaffen, mit dem die Vermeidung, Abscheidung, Nutzung, Speicherung und dauerhafte Entfernung von CO₂ finanziert werden können.

Die zentrale Frage lautet deshalb:

Was muss eine Tonne CO₂ kosten, damit der dadurch verursachte Klimaschaden tatsächlich beseitigt werden kann?

Damit wird aus dem CO₂-Preis eine Art Entsorgungsgebühr für einen Klimaschadstoff.

Das Ziel ist nicht ein bestimmtes Verfahren und auch nicht ein bestimmtes Konsum- oder Mobilitätsverhalten.

Das Ziel ist:

CO₂ verursachen darf möglich sein – aber der verursachte Klimaschaden muss vollständig bezahlt und beseitigt werden.


2. Anwendungsbereich

Dieses Denkmodell gilt grundsätzlich für alle CO₂-Emissionen, deren Klimawirkung dem Verursacher wirtschaftlich zugeordnet werden kann.

Betrachtet werden insbesondere:

  • fossile Brenn- und Kraftstoffe
  • Industrieprozesse
  • Energieerzeugung
  • Wärmeversorgung
  • Verkehr und Luftverkehr
  • Logistik
  • Gebäude
  • Landwirtschaft und Landnutzung, soweit CO₂-relevant
  • Produkte und Dienstleistungen mit wesentlichen CO₂-Emissionen

Der Ansatz ist technologieoffen.

Nicht vorgeschrieben wird, wie CO₂ beseitigt werden muss.

Entscheidend ist vielmehr:

Welche Lösung beseitigt eine Tonne CO₂ nachweisbar, dauerhaft und zu den geringsten Gesamtkosten?


3. Begriffe

CO₂-Emission
Freisetzung von CO₂ in die Atmosphäre.

CO₂-Vermeidung
Eine Emission entsteht gar nicht erst.

CO₂-Abscheidung (CCS/CCU)
CO₂ wird aus einem technischen Prozess abgeschieden und anschließend gespeichert oder genutzt.

CO₂-Nutzung (CCU)
Abgeschiedenes CO₂ wird als Rohstoff genutzt. Eine Nutzung ist jedoch nicht automatisch eine dauerhafte Entfernung aus der Atmosphäre.

CO₂-Entnahme (CDR)
CO₂ wird der Atmosphäre dauerhaft entzogen und langfristig gebunden.

CO₂-Beseitigung
Oberbegriff für nachweisbare Maßnahmen, durch die die klimawirksame CO₂-Menge dauerhaft vermindert wird.

CO₂-Preis
Kostenansatz je Tonne CO₂, der die verursachte Klimabelastung wirtschaftlich berücksichtigt.


4. Zuständigkeit

Die Verantwortung für die CO₂-Belastung liegt grundsätzlich beim Verursacher.

Die Ermittlung und Weiterentwicklung geeigneter CO₂-Kostenansätze erfordert jedoch das Zusammenwirken verschiedener Fachbereiche:

  • Umwelt- und Klimaschutz
  • Energie
  • Verfahrenstechnik
  • Wirtschaft und Finanzierung
  • Verkehr
  • Industrie
  • Landwirtschaft und Landnutzung
  • Wissenschaft und Forschung
  • Politik und Verwaltung

Der CO₂-Preis darf dabei nicht isoliert betrachtet werden.

Er muss mit der tatsächlichen technischen und wirtschaftlichen Möglichkeit zur CO₂-Beseitigung verbunden werden.


5. Beschreibung

5.1 Vom Klimaschaden zur wirtschaftlichen Lösung

Der grundlegende Gedanke ist einfach:

CO₂ entsteht

CO₂ verursacht Kosten

Die Kosten finanzieren Vermeidung und Beseitigung

Es entsteht ein Markt für CO₂-Dienstleistungen

Die wirtschaftlich und ökologisch günstigsten Verfahren entwickeln sich weiter

Der CO₂-Schaden wird schrittweise reduziert bzw. beseitigt

Damit wird der CO₂-Preis nicht nur zu einem Instrument der Lenkung, sondern zu einem Instrument der Problembeseitigung.


5.2 Entscheidend ist nicht der politische Wunschpreis

Ein CO₂-Preis von beispielsweise 50, 100 oder 200 €/t kann politisch festgelegt werden.

Damit ist aber noch nicht geklärt, ob damit eine ausreichende CO₂-Beseitigung finanziert werden kann.

Deshalb muss die Rechnung in die andere Richtung gehen:

Was kostet die tatsächlich notwendige Beseitigung einer Tonne CO₂?

Erst daraus lässt sich ein langfristig sinnvoller CO₂-Preis ableiten.

Dabei sind insbesondere zu berücksichtigen:

  • Energiebedarf
  • Anlagen und Investitionen
  • Rohstoffe und Betriebsmittel
  • Transport
  • Aufbereitung
  • Speicherung
  • Überwachung und Nachweis
  • dauerhafte Sicherung
  • Flächenbedarf
  • Nebenwirkungen und Folgekosten
  • Finanzierung
  • angemessene Unternehmermarge

5.3 Technologieoffener Wettbewerb

Es sollte nicht heute festgelegt werden, welches Verfahren die Klimaproblematik lösen muss.

Vielmehr können unterschiedliche Lösungen miteinander konkurrieren:

Vermeidung

Effizienz

CO₂-Abscheidung

CO₂-Nutzung

dauerhafte Speicherung

CO₂-Entnahme aus der Atmosphäre

Entscheidend ist jeweils die nachweisbare Wirkung je eingesetztem Euro und je eingesetzter Energiemenge.


5.4 Die Energie ist ein entscheidender begrenzender Faktor

CO₂ ist chemisch sehr stabil.

Seine Rückgewinnung, Umwandlung oder dauerhafte Entfernung kann deshalb erhebliche Energiemengen erfordern.

Damit entsteht eine wichtige Grenze:

Nicht jede technisch mögliche CO₂-Beseitigung ist auch energetisch und wirtschaftlich sinnvoll.

Genau deshalb wird es voraussichtlich nicht die eine CO₂-Lösung geben.

Vielmehr ist mit einer Kombination verschiedener Verfahren und damit mit einer Mischkalkulation zu rechnen.


5.5 Mischkalkulation statt Einheitsverfahren

Die tatsächlichen Kosten der CO₂-Beseitigung werden sich wahrscheinlich aus mehreren Verfahren zusammensetzen.

Ein Teil der Emissionen kann vermieden werden.

Andere Emissionen können abgeschieden werden.

Ein weiterer Teil kann dauerhaft gespeichert oder durch geeignete CDR-Verfahren aus der Atmosphäre entfernt werden.

Daraus entsteht:

CO₂-Gesamtkosten = Mischkalkulation der tatsächlich verfügbaren und geeigneten Beseitigungsverfahren

Der CO₂-Preis müsste langfristig aus dieser realen Kostenstruktur abgeleitet werden.


5.6 Ein praktisches Beispiel

Ein Flug verursacht eine bestimmte Menge CO₂.

Der verursachende Flug muss deshalb nicht zwangsläufig verboten werden.

Stattdessen könnte der verursachte CO₂-Schaden vollständig in den Flugpreis einbezogen werden.

Die daraus entstehenden Mittel müssen jedoch tatsächlich für nachweisbare Klimaschutzmaßnahmen verwendet werden.

Das Prinzip lautet:

Emission → Kosten → Finanzierung → Beseitigung → Nachweis

Damit wird aus einer CO₂-Abgabe nicht lediglich eine Einnahmequelle, sondern ein Instrument zur Finanzierung der Problemlösung.


5.7 Die entscheidende Forschungsfrage

DUGV möchte deshalb nicht zuerst fragen:

„Wie hoch soll der CO₂-Preis politisch sein?“

Sondern:

„Was kostet die vollständige und dauerhafte Beseitigung einer Tonne CO₂ unter realistischen technischen Bedingungen?“

Daraus folgt die zweite Frage:

„Welcher CO₂-Preis ist erforderlich, damit diese Beseitigung dauerhaft finanziert werden kann?“

Erst danach sollte die Wirkung auf Produkte, Kraftstoffe, Wärme, Verkehr und Wirtschaft betrachtet werden.


5.8 Erste Größenordnung – noch keine Festlegung

Als Diskussionshypothese wurde bereits ein zusätzlicher Kraftstoffpreis von etwa 3 €/l betrachtet.

Bei rund 2,3–2,7 kg CO₂ je Liter Benzin bzw. Diesel entspricht dies überschlägig etwa 1.100–1.300 €/t CO₂.

Das ist ausdrücklich keine DUGV-Forderung und noch kein berechneter Zielwert.

Es ist eine interessante Prüfgröße:

Kann für etwa 1.200 €/t CO₂ tatsächlich eine Tonne CO₂ dauerhaft beseitigt werden – einschließlich Energie, Anlagen, Transport, Speicherung, Monitoring und angemessener Kosten der Entsorgungswirtschaft?

Wenn die Antwort ja lautet, erhält die Diskussion über den CO₂-Preis eine völlig andere Grundlage.

Dann wäre der Preis nicht primär eine politische Strafzahlung.

Er wäre der wirtschaftlich erforderliche Preis für die Beseitigung des verursachten Klimaschadens.


6. Mitgeltende Unterlagen

  • wissenschaftliche Untersuchungen zu CO₂-Schadenskosten
  • Daten zu CO₂-Emissionen und Emissionsfaktoren
  • Kostenstudien zu CO₂-Vermeidung und Carbon Removal
  • Daten zu Energiebedarf und Wirkungsgraden
  • Verfahren und Nachweise für CCS, CCU und CDR
  • EU-Emissionshandel und weitere CO₂-Bepreisungssysteme
  • nationale und europäische Klimaschutzregelungen
  • Umwelt- und Energiebilanzen
  • technische und wirtschaftliche Machbarkeitsstudien

Die verfügbaren Daten sind regelmäßig zu überprüfen.


7. Dokumentation

Die Entwicklung des CO₂-Preisansatzes sollte transparent dokumentiert werden.

Mindestens zu erfassen sind:

  1. verursachte CO₂-Menge
  2. verwendeter Emissionsfaktor
  3. angesetzter CO₂-Preis
  4. vorgesehene Verwendung der Mittel
  5. zugrunde gelegtes Beseitigungsverfahren
  6. Energiebedarf
  7. tatsächliche Beseitigungsleistung
  8. Dauerhaftigkeit
  9. Nebenwirkungen und Restemissionen
  10. Gesamtkosten je tatsächlich beseitigter Tonne CO₂

Besondere Bedeutung hat dabei die Unterscheidung zwischen:

vermeidet,
kompensiert,
nutzt,
speichert und
entfernt dauerhaft.

Nur dadurch lässt sich eine echte Klimawirkung nachvollziehbar bewerten.


8. Lenkung

Der CO₂-Preis ist regelmäßig an die tatsächlichen technischen und wirtschaftlichen Entwicklungen anzupassen.

Dabei gilt:

Sinken die Kosten der CO₂-Beseitigung, kann der erforderliche Preis sinken.

Steigen die Kosten oder reichen die verfügbaren Verfahren nicht aus, muss der Kostenansatz entsprechend überprüft werden.

Die Lenkung soll technologieoffen erfolgen.

Ein Verfahren soll sich nicht deshalb durchsetzen, weil es politisch bevorzugt wird, sondern weil es unter Berücksichtigung von Kosten, Energiebedarf, Dauerhaftigkeit, Ressourcenverbrauch und Umweltwirkungen eine gute Lösung darstellt.

Damit entsteht ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess:

Messen → Bewerten → Vergleichen → Entscheiden → Umsetzen → Nachweisen → Verbessern


9. Anlagen

Anlage 1 – Rechenmodell CO₂-Preis

CO₂-Preis je t = Gesamtkosten der erforderlichen CO₂-Beseitigung / tatsächlich dauerhaft beseitigte CO₂-Menge

Weiterentwicklung zu einer Mischkalkulation verschiedener Verfahren.

Anlage 2 – Umrechnung Kraftstoff → CO₂-Kosten

Beispielhafte Prüfgröße:

+3 €/l Kraftstoff ≈ 1.100–1.300 €/t CO₂

Der Wert ist durch aktuelle Emissionsfaktoren und Kraftstoffarten zu präzisieren.

Anlage 3 – Verfahrensvergleich

Vergleich verschiedener CO₂-Maßnahmen nach:

  • €/t CO₂
  • Energiebedarf
  • technischem Reifegrad
  • Skalierbarkeit
  • Dauerhaftigkeit
  • Flächenbedarf
  • Ressourcenbedarf
  • Nebenwirkungen
  • Nachweisbarkeit

Anlage 4 – Mischkalkulation

Darstellung eines zukünftigen Portfolios aus verschiedenen CO₂-Vermeidungs-, Abscheidungs-, Speicher- und Entnahmeverfahren.

Anlage 5 – Diskussionsfragen

Was kostet eine Tonne CO₂ wirklich?

Was kostet ihre dauerhafte Beseitigung?

Welche Energiemenge ist dafür erforderlich?

Welche Verfahren können weltweit in ausreichendem Umfang eingesetzt werden?

Welcher CO₂-Preis würde daraus entstehen?

Kann ein solcher Preis eine eigenständige Entsorgungswirtschaft für CO₂ finanzieren?


DUGV-Kernaussage

Wer CO₂ verursacht, sollte nicht nur für das Verursachen bezahlen.

Er sollte die vollständige Beseitigung seines Klimaschadens finanzieren.

Die entscheidende Frage ist deshalb nicht:

Wie teuer darf CO₂ werden?

Sondern:

Was muss CO₂ kosten, damit seine Beseitigung wirtschaftlich möglich wird?

Diese Frage ist offen.

DUGV möchte sie gemeinsam mit Fachleuten, Unternehmen, Wissenschaft und Öffentlichkeit untersuchen.