6.1.4 Planning of measures 🌍⚠

1. Purpose

Die Organisation muss Maßnahmen planen, um mit ihren:

– bedeutenden Umweltaspekten,
– bindenden Verpflichtungen,
– Risiken und Chancen gemäß 6.1.1

umzugehen. Diese Maßnahmen müssen in ihre Umweltmanagementsystem-Prozesse oder andere Geschäftsprozesse integriert werden und dort umgesetzt werden. Die Organisation muss auch planen, wie die Wirksamkeit der Maßnahmen bewertet wird. Bei der Planung dieser Maßnahmen sollte die Organisation ihre technologischen Möglichkeiten sowie ihre finanziellen, betrieblichen und geschäftlichen Anforderungen berücksichtigen.

2. Scope of application

The scope of application covers the entire organisation.

3. Terms

Organisation = Our company, the DUGV

4. Jurisdiction

Supervisors and representatives are responsible for creating, updating and managing the necessary management documentation.

5. Description

Neben der normativen Planung von Maßnahmen nach EMAS ist es sinnvoll, neue wissenschaftliche und praktische Erkenntnisse kontinuierlich zu berücksichtigen. Dies umfasst etwa Entwicklungen im Bereich Klima- und Umweltschutztechnologien, veränderte gesetzliche Rahmenbedingungen oder neu erkannte indirekte Umweltaspekte. Ein frühzeitiges Erkennen solcher Trends kann helfen, Maßnahmen effizienter zu gestalten und ihre Wirksamkeit zu steigern. Weiterführende Hinweise und aktuelle Beispiele werden im internen Bereich „Praxiswissen – Umweltmaßnahmen“ bereitgestellt.

6. Applicable documents

Further information can be found in Chapter 7.5 DOCUMENTATION.

7. Documentation

This documentation belongs directly to 7.4 COMMUNICATION.

8. Steering

Siehe 7.5 DOKUMENTATION

9. Appendices

Keine

Revision: 2Erstellt/Geändert:Geprüft:Freigegeben:Gültig ab:
Datum:14.08.202514.08.202514.08.202514.08.2025
Unterschrift:Beauftragter/ChatGPTAufsichtsratVorstandBeauftragter